- wenn die Gerichte Steuerberatern/ Rechtsanw�lten kurze Fristen f�r die Antwort auf Schrifts�tze setzen, sich selbst aber alle Zeit der Welt lassen, um eine Sache zu bearbeiten.
- wenn Schrifts�tze vom Finanzamt oder vom Finanzgericht nur einfach und per Telefax �bersandt werden und keine Abschriften f�r die Mandanten beigef�gt werden.
-Wenn ehrliche Steuerpflichtige, die hier brav ihre Steuern zahlen, schickaniert werden, weil das FA auf 3 Seiten (!!!!) unwichtige Belege anfordert.
Ja, hier sind sie im Moment "scharf" auf Abfindungen. Kündigung, Abfindungsberechnung?, Betriebsvereinbarung usw. wollten sie haben und jetzt wollten sie sogar den Kto.-Auszug, wo die Abfindung an den AN überwiesen wurde. Frag ich mich wozu, zumal es ein ganz simpler Fall war mit "nur" 5.000,- Abfindung. Der AN wäre ja wohl schon lange beim RA, wenn er das Geld nicht bekommen hätte.
...wenn Montags von 7.00-17.00 "Elster" gewartet wird und keine Erklärungsübermittlung mgl. ist.
(Und ich dachte schon meine Software spinnt.)
Opa schrieb:...wenn Montags von 7.00-17.00 "Elster" gewartet wird und keine Erklärungsübermittlung mgl. ist.
(Und ich dachte schon meine Software spinnt.)
Darüber wurde ich vom Softwarehersteller und vom Verein bereits am Freitag informiert.
Und warum hast du es mir dann nicht gesagt? ;-)
Opa schrieb:Und warum hast du es mir dann nicht gesagt? ;-)
Tschuldigung, aber wer denkt denn immer an den Opa?
Geht Elster-Online bei dir schon wieder?
Er hat jetzt aus der Authentifizierten eine Komprimierte gemacht. Eigenartig.
Aber ich sehe die Wartung soll bis 19.00 dauern, also Feierabend für heute.
Wollte meine UStVA Elster-online machen, geht auch noch nicht.
Also morgen versuchen.
In einigen bayerischen FA werden die bearbeiter von Steuererklärungen danach "beurteilt", ob und wieviel Sie von den Steuererklärungen abgewichen sind. Es wird also erklärtes Steuersoll und veranlagtes Steuerist verglichen. Je mehr ISt gegenüber dem SOLL, desto besser für die Karriere (Die Aussagen stammt von Finanzbeamten). Jetzt soll schon vorgekommen sein, dass karriereg... Bearbeiter auf Teufel komm raus ohne Erläuterung abgewichen sind und den erfolgreichen Änderungsantrag in Ihrer Mehrergebnisstatitistk nicht gegengerechnet haben (Muss irgendwie funktionieren, wenn der Fehler als offenbare Unrichtigkeit getarnt wird). Es soll da bereits einige Disziplinarverfahren geben. Die Mandanten sollten daher bei geraden Abweichungen (außergew. Belastung 500 anstatt 2500 €) auf die Möglichkeit der Amtshaftung hingewiesen werden.
Ich habe noch keinen "Fehler" dieser Art gesehen, werden jedoch bei geraden Änderungen einen Hinweis auf die mögliche Haftung in meinen Änderungsantrag wieder mal aufnehmen.
Grüße
frankts