meyer schrieb:Vermutlich sind Sie in Bayern oder HH?
Bayern. Hier schätzt i.d.R. eigentlich kein FA vor Ablauf des Veranlagungsschlusses.
Ausser, die Erklärung wurde explizit vorzeitig angefordert. Also was anderes, als die "Computer-Briefe".
towel day schrieb:....Bayern. Hier schätzt i.d.R. eigentlich kein FA vor Ablauf des Veranlagungsschlusses.
Ausser, die Erklärung wurde explizit vorzeitig angefordert. Also was anderes, als die "Computer-Briefe".
Die Bearbeiter haben doch eh keine Zeit, also erst schätzen, wenn es denn sein muss. Der berühmte Veranlagungsschluss scheint auch nicht mehr so heftig zu sein, da immer noch Schätzungen für 2007 ausstehen.
frankts
frankts schrieb:da immer noch Schätzungen für 2007 ausstehen.
So Fälle habe ich auch noch. Dafür spinnen sie hier mit den Verspätungszuschlägen. Hatte kürzlich 850 ¤ für die KSt-Erkl. und 1.000 ¤ für die USt. Bei so einem kleinen Mittelständler.
towel day schrieb:frankts schrieb:da immer noch Schätzungen für 2007 ausstehen.
So Fälle habe ich auch noch. Dafür spinnen sie hier mit den Verspätungszuschlägen. Hatte kürzlich 850 ¤ für die KSt-Erkl. und 1.000 ¤ für die USt. Bei so einem kleinen Mittelständler.
4200,00 für die Umsatzsteuer bei kleinem Mittelständer ;-)
PiranhaVS schrieb:4200,00 für die Umsatzsteuer bei kleinem Mittelständer ;-)
Lauter Narrische. Und, Einspruch eingelegt?
Ich mache das regelmäßig und bitte, die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens darzulegen. Kürzlich hat mich daraufhin ein Bearbeiter angerufen und gefragt, was ich mir überhaupt einbilde.
A biss`l was geht aber immer...
towel day schrieb:PiranhaVS schrieb:4200,00 für die Umsatzsteuer bei kleinem Mittelständer ;-)
Lauter Narrische. Und, Einspruch eingelegt?
Ich mache das regelmäßig und bitte, die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens darzulegen. Kürzlich hat mich daraufhin ein Bearbeiter angerufen und gefragt, was ich mir überhaupt einbilde. 
A biss`l was geht aber immer...
Nein Erklärung nochmals als Kopie hingeschickt, denn die war schon da aber ist bei FA im "Abschluss-Päckchen" untergegangen.
Ich verhalte mich da immer sehr diplomatisch, vieleicht zu diplomatisch und habe "Angst" mich durch so ein nettes Schreiben wie von dir angesprochen unbeliebt beim FA zu machen... :-)
Spätestens die RB-Stelle ist beim VZ kompromißbereit. Ärgerlicherweise sind die Zwangsgeldandrohungen und - festsetzungen, da machen die FA allerdings ziemlich wenig Gebrauch. Versteh ich gar nicht, denn da springen die meisten dann doch.
frankts
Zitat:Spätestens die RB-Stelle ist beim VZ kompromißbereit.
Kommt drauf an. Natürlich schau ich schon genauer hin und wiegel mehr ab. Aber bei notorischen Verspätern greif ich auch durch. Aber ich bin bestimmt weicher als die Veranlagungsdienststellen. Hab gestern gerade einen VZ aufgehoben. Bei erstmaliger Verspätung von 1,5 Monaten kann man schon mal ein Auge zudrücken, verbunden mit dem bitterernsten Hinweis, dass bei erneuter Verspätung hart durchgegriffen wird.
Zitat:Ich mache das regelmäßig und bitte, die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens darzulegen.
Wenn das, da Einzige ist, was bemängelt wird, nichts lieber als das:
EINSPRUCHSENTSCHEIDUNG mit dreiseitigen (Auto)Text Ergüssen zur Ermessensausübung.
Zeitaufwand ca. 20 Minuten und ein Strich in der Statistik

Ja das liebe ich, Autotexte wo manche Abschnitte gar nicht zusammenpassen und ich mich frage, was sie eigentlich von mir will. Dann noch geschmückt mit ein paar Nettigkeiten. Das fasse ich dann immer als persönliche Kriegserklärung auf, und schieß zurück.

Ne, ne, meiner ist ne Eigenkreation und über die Jahre so verfeinert, dass er fast universell einsetzbar ist. Gespickt ist er mit Formularfeldern, welche auf die persönlichen Eigenarten desjenigen eingehen.
Und wer mir universell vorwirft, das Ermessen nicht ausreichend begründet wurde, bekommt eben auch eine universelle Entscheidung.
Unabhängig davon, werden von mir nicht die vom Dienstherrn zur Verfügung gestellten Autotexte verwendet. Diese sind in meinen Augen unbrauchbar und gehen teilweise wirklich arg am Thema vorbei.