Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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Einspruch: die Eheleute beabsichtigen Zusammenveranlagung...
Einspruch ist geschrieben - gegen die Festsetzung der VZ.

Zusammenveranlagung will ich ja gar nicht.
Nur als Grund. Ansonsten hast du Probleme mit § 37 Abs 3 u 4 EStG.
..oder du schreibst ... die AO und Steuergesetze gelten sowieso nicht und die Bundesrepublik ist eine GmbH.... so einen "Reichsb(w)ürger" hatte ich gestern hier. Der wollte, dass das FA ihm auch die Vorauszahlungen mit obiger Begründung erlässt und ob wir das schreiben können, weil er es nicht richtig formulieren kann.....

Ich habe ihm einen Kaffee angeboten und ihm mitgeteilt, dass ich das anders sehe und daher er sein Schreiben selber schreiben muss. Ich habe dann noch nachgelegt, dass das FA verpflichtet ist einen Antrag nach dem Willen des Absenders auszulegen wenn er nicht fachkundig ist.... aber darauf können Sie sich ja nicht berufen, weil die AO für sie ja nicht gilt.. Er wollte dann keinen Kaffee mehr und ging.
Haha. Sehr gut.
Dann sei mal froh, dass Du anscheinend nur einen Mitläufer oder Trittbrettfahrer gehabt hast! Bei uns hier (Allgäu-Schwaben) haben wir ein regelrechtes "Nest" echter Reichsbürger und entsprechend Probleme. Siehe den Aktenklau bei laufender Verhandlung bei AG Kaufbeuren!

Da vergeht einem dann das Lachen!

taxpert


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Die meisten fangen mit Copy & Paste aus irgendwelchen Websites an und gucken mal, ob sie so der Vollstreckung o.ä. entgehen können. Wenn man hier als Staat nicht gleich gegenhält, kann ein gewisses "Erfolgserlebnis" dazu führen, dass die Personen sich im ersten Schritt auch persönlich treffen und wirklich irgendwann von der Richtigkeit der Aussagen überzeugt sind (Gruppendynamik). Deswegen muss man mE immer gleich klare Worte fallen lassen. Eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Punkten (es ist ja beileibe keine schlüssige Argumentation zu erkennen) sollte man gar nicht erst versuchen, denn diese kann und wird nur als "Angst des Staates" missverstanden werden.
Von solchen Leuten bin ich bisher verschont geblieben.
Das Problem ist, dass diese Leute den einzelnen Beamten direkt angehen! Da werden teilweise sieben (7!) -stellige Forderungen in einen Schuldnerregister in den USA eingetragen und über ein Inkasso-Unternehmen auf Malta versucht beizutreiben! Der erste Amtsvorsteher hat schon mehrere tausend Euro RA- und Gerichtskosten selber tragen dürfen, den der Dienstherr hält sich nicht für zuständig!

taxpert


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(18.01.2017 17:36)taxpert schrieb: [ -> ]Der erste Amtsvorsteher hat schon mehrere tausend Euro RA- und Gerichtskosten selber tragen dürfen, den der Dienstherr hält sich nicht für zuständig!
Das ist Gott sei Dank nicht in allen Ländern so. Es gibt auch Länder, in denen die Kosten für einen RA als Darlehen vorgestreckt werden und wenn die Sache ergibt, dass es tatsächlich eine völlig unberechtigte Forderung war, wird auf das Darlehens verzichtet.
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