Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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Kiharu schrieb:Ich würde in etwa Folgendes schreiben:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ...
Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung für die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 geändert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des § 46 EStG in der aktuell gültigen Fassung. Ergänzend empfehle ich die Lektüre des § 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um Rückmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen.

Abschließend bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuführen. Ergänzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin.

@Kiharu

Das zielt dann aber doch in die Richtung deines zuletzt geschilderten Falls - oder? Ich denke mal der @Opa wird schon mal angerufen und die Sache geklärt haben. Telefonieren geht schneller und erspart Tinte(Toner/Blaupapier was auch immer) und Zeit.
Ich denke mal der Opa wird Einspruch einlegen müssen. Mit telefonieren allein wirds bei der Ablehnung einer Veranlagung nichts.

Aber nunmal ganz ehrlich, wenn den Bearbeitern diese Gesetzesänderung entgangen ist, dann ist schon ein wenig Sarkasmus angebracht. Sofern man den letzten Satz weg läßt, hört es sich doch zuckersüss an.
Ich hab noch nicht angerufen, da mich die Dame schon im Vorfeld anrief und Fragen stellte, weil sie Unterlagen übersehen hatte usw., und etwas von Fristablauf sagte, worauf ich sagte, daß für kein Jahr Fristablauf vorliege. Ich hatte die kompletten Erklärungen 2002-2008 eingereicht (außer 07), 02-04 Pflichtveranl. und 05-08 Antragsveranl.
Da sie am Telefon schon etwas "schnippisch" war, kommt meine Antwort garantiert schriftlich, per Fax, da mir bekannt ist, daß bei dem FA alle Faxe über den Sachgebietsleiter verteilt werden. Etwas Spass bei der Arbeit will man doch auch haben. ;-)
Mich nervt grad tierisch die Nürnberger Versicherung.

Die verkaufen ´nem Mandanten eine "Rürup"-Rente mit Jahrebseitrag 12.000,- EUR; Mandant kommt rum und meint "Können sie das mal überschauen?" ... "Logo" sag ich und was sehe ich dann ...

-> Rentengarantiezeit: 10 Jahre

Nach mehreren Telefonaten und Weiterleitungen war dann endlich mal jemand in der Lage die Sache aufzuklären. "Rentengarantiezeit" heißt bei der Nürnberger "Hinterbliebenenversorgung".

Können die das dann nicht auch mal klar und deutlich irgendwo erwähnen?
Bei uns in der Region wollen die FA´s jetzt (VZ 2008) immer die kompletten Unterlagen zur "Rürup-Rente" sehen, weil wohl einige Versicherer es zwar so beschreiben, aber nicht die Bedingungen zur besonderen steuerl. Berücksichtigung erfüllen. Aber bei mir sind es nur Einzelfälle, die solch eine Basisrente haben.
Opa schrieb:Bei uns in der Region wollen die FA´s jetzt (VZ 2008) immer die kompletten Unterlagen zur "Rürup-Rente" sehen, ..

Bei mir auch, da kriegen die dann ein 30seitiges Fax. Brief ist mir zu teuer. Und heute geht es doch häufig direkt auf den Bildschirm des Bearbeiters...
Bescheid bekommen. Soweit alles i.O.
Einspruch in 2 Punkten eingelegt und um RdV gebeten.
1. BFH zur DHF - RdV gewährt
2. Bescheinigung Riester Rente wird nachgereicht, da sie noch nicht vom Versicherer ausgestellt wurde - RdV abgelehnt

Ist wirklich ein tolles Schreiben, Bearbeiter im Briefkopf: Frau A / MfG Frau B / Unterschrift i.A. Frau C
so ein Qu... nervt mich auch
Zur Erklärung mit den drei Namen:
Bearbeiter im Briefkopf=tatsächlicher Ansprechpartner
MfG Frau B = SGL der Bearbeiterin (im Veranlagungsbereich hat der SGL den Zeichnungsvorbehalt bei Schriftsachen)
Frau C = anderer SGL und Vertretung vom ersten SGL, der wahrscheinlich krank oder so ist
zu 2. Was passiert aber im Ernstfall? Versicherer stellt die Bescheinigung vllt. erst im Sept. aus, Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorläufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.). Änderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, daß die Riester-Rente besteht. Die Bescheinigung ist aber m.E. auch kein Grundlagenbescheid.
Gibt es eine gesetzl. Möglichkeit, daß der Bescheid später geändert wird, wenn die Bescheinigung vorliegt?
Zitat:1. BFH zur DHF - RdV gewährt

Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Blödsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt höchstens die Möglichkeit einer TEE und die wäre bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht?

Zitat:Änderung n. 173 trifft eigentlich nicht zu, weil es ja bekannt ist, daß die Riester-Rente besteht

Sehe ich anders. Der §173 spricht von nachträglichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar. Gleiches Geplänkel gab es seinerzeit mit den Hausgeldabrechnungen bei § 35a. Nach langem hin und her gabs dann einige OFD Verfügungen, die es genauso sahen. Ich hab damals auch gegen Windmühlen gekämpft, erst als es die verfügungen gab, hat man mir auf SGL-Ebene ach mal geglaubt.

Zitat:Bescheid ist in dem Punkt aber nicht vorläufig, da RdV abgelehnt wurde (s.o.).

Vorsicht Opa! Vorläufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gewürfelt.

Es besteht noch die Möglichkeit, den Bescheid in diesem Punkt für vorläufig nach § 165 AO zu erklären (aber seeeehr pragmatisch) und m.E. nach rechtlich nicht ganz astrein.
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