Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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Und woher soll ich es wissen, daß beim FA extra ein "Signal" für eine steuerl. Vertretung gesetzt werden muss. Ich gebe mich auf der ersten Seite als Zusendeadresse an und gleichzeitig im Stempelfeld "Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt..."
Ich weis es zwar, aber es wird m.E. nirgends darauf hingewiesen, daß ich dem FA eine extra Vollmacht bzw. steuerl. Vertretung vorlegen muss und das FA dies extra als "Signal" setzen muss.

Und wenn es so ist, frag ich mich warum ich Aufforderungen vom FA bekomme für Leute eine Erklärung abzugeben, die ich überhaupt nicht kenne. Oder hab ich eine Verehrerin beim FA, die mir neue Mandanten organisieren will? Cool
Geh doch mal nachschauen Big Grin

Das mit dem "Signal" weißt du ja jetzt, und eine Vollmacht musst du nicht erteilen. Der Eintrag auf der Erklärung reicht, um den Bescheid zu erhalten. Wirkt allerdings immer nur für das jeweilige Jahr.
Das ist mir schon klar. Steht aber auch jedes Jahr drin, da ich es im Programm voreingestellt hab.
Das passiert doch eh ständig...

kürzlich kam ein Fragebogen:

"Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat Ihr Mandant seine selbständige Tätigkeit beendet"

Lustig war, dass ich den Brief just in dem Moment las, als ich die aktuelle Buchhaltung dieses Mandanten kontrollierte.

Als ich beim FA anrief wurde mir gesagt, dass die Voranmeldungsstelle mitteilte, dass der Mandant seine Praxis zum 11.11.11 geschlossen hat. ... Vielleicht ein Karnevalsscherz.

Unser Mandant ist IT-ler und hatte nie eine Praxis...zumindest keine, von der wir wissen Wink

Zahlendreher bei der Steuernummer vermute ich...

Wo Menschen arbeiten menschelts halt Wink

So und jetzt muss ich mit meiner Lieblings GmbH & Co. KG beginnen... die Verwaltungs GmbH hat ein Bankkonto und die KG hat eins... in der KG gibt es zwei Vermietungsobjekte... und obwohl ich vorletztes Jahr schon drauf hingewiesen habe, dass die beiden Konten bitte getrennt nach Gesellschaft betrachtet werden, haben sie es einfach beibehalten, dass ein Konto das eine Vermietungsobjekt betrifft und das andere Konto das zweite Vermietungsobjekt... resistente Mandanten bringen einen manchmal um den Verstand

Ich liebe das Verrechnungskonto der Verwaltungs GmbH Smile
Hatte vor geraume Weile einen Einspruch gegen Bescheid eingelegt. Einigung wurde mit dem FA erzielt und das FA kündigt im Juli geänderten Bescheid an.
Was passiert? - Nix

Jetzt kommt der geänderte Bescheid mit eine Nachzahlung durch Beteiligungseinkünfte.

Vom Einspruchsverfahren und einer eigentlich viel höheren Erstattung kein Wort. Sad
hast du schon den Hörer in die Hand genommen?
Manchmal geht auch beim FA was schief, was nicht böse gemeint ist.
Ja, aber es nervt eben.
Boah ey, jetzt kriege ich aber die Krise:

Steuererklärung 2011 eines kleinen Arbeitnehmers eingereicht.

Da die NK-Abrechung 2011 für die gemietete Wohnung noch nicht vorlag, 80% des Vorjahres geschätzt und gebeten, die Veranlagung insoweit teilweise vorläufig ergehen zu lassen, bis die Abrechung vorliegt.

Bescheid kommt, § 35a mit Null € (damit hätte ich ja kein Problem), Hinweis darauf dass nichts berücksichtigt wurde, weil die Abrechnung nicht vorlag, - aber eben auch kein Vorläufigkeitsvermerk mt aufgenommen.

Jetzt hab ich da grad angerufen und die Dame meinte: "Nö, da lag nichts bei. Aus die Maus." (<= O-Ton).

Auf meine Bitte, den Vorläufigkeitsvermerk aufzunehmen, meine sie: "Wissen Sie, wie viele Fälle ich habe? Dann muss ich ja jeden Fall zweimal in die Hand nehmen."

(Augen auf bei der Berufswahl?)

Jetzt wird sie den Fall mindestens 3 x in die Hand nehmen müssen:

1 x hat sie schon
1 x mal mit meinem Einspruch auf den letzten Drücker
1 x wenn die Abrechnung vorliegt...

*aufreg*
Antrag auf Aufhebung der Vollziehung nicht vergessen Big GrinBig GrinBig Grin
Der hat ein kräftiges Guthaben.

Aber mit die Vorläufigkeit mit dem Argument der Arbeitsüberlastung zu versagen, find´ ich schon frech.
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