Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
zaunkönig schrieb:Gesetzliche Kassen abschaffen und einen rein privatwirtschaftlich orientierten Wettbewerb.
Warum sollte in der KV nicht funktionieren, was im gesamten Versicherungsgewerbe ansonsten funktioniert?

Genau das funktioniert ja nicht im Versicherungsgewerbe. Wenn sich das Versicherungsgewerbe die Rosinen rauspicken darf und alle anderen hinten rausfallen, ist das für mich eben kein Funktionieren.

Jeder von uns hat in seinem Mandanten- oder Bekanntenkreis die typischen Fälle von Selbständigen, die kein privates Versicherungsunternehmen nimmt oder mit Abwehrkonditionen vergrauelt. Letzter mir bekannter Fall: Handwerker, 30 Jahre macht sich selbständig. Wegen Vorerkrankung Wirbelsäule bekommt er i.d.R. kein Angebot einer Versicherung. Eine Versicherung ließ sich doch dazu herab und schlug ihm Vertragsabschluss bei monatlicher Prämie von Euro 1.600 ohne Krankentagegeld vor...
Jetzt muss ich mal positiv "meckern". Big Grin

Erklärung am Fr. dem 24.04. authentifiziert übermittelt und gleichzeitig die Unterlagen per Post geschickt. Heute ist der Bescheid mit gestrigem Datum schon zurück. Rt. war gleich am Mo. dem 29.04.

Von der Erklärung bis zum Bescheid genau 2 Wochen, das ist neuer Rekord. Leider kein FA aus meiner Region, sondern aus HH.

P.S. Und keine Abweichung zur Erklärung.
Opa schrieb:sondern aus HH.
HH und SH sind bei mir allerdings eher wegen besonders langer Bearbeitungszeiten auffällig geworden (kein repräsentativer Eindruck, da nur auf wenigen Fällen beruhend). Ist evt. auch FA-abhängig.
Mich nervt es, wenn das FA bei einem Straßenbauer-Azubi eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben will, dass die Fahrten zur Baustelle mit dem eigenen PKW durchgeführt wurden.

Welcher Arbeitgeber will denn so etwas bescheinigen?

Ich würd's nicht bescheinigen.....
meyer schrieb:HH und SH sind bei mir allerdings eher wegen besonders langer Bearbeitungszeiten auffällig geworden (kein repräsentativer Eindruck, da nur auf wenigen Fällen beruhend).

Muss meine Aussage bezüglich SH teilweise zurücknehmen. Hatte gerade einen Fall mit extrem schneller Bearbeitung und das bei fünfstelliger Erstattung und relativ umfangreicher Erklärung bei Papierabgabe. War allerdings nicht das gleiche FA wie das oben kritisierte.
Mich nervt es, wenn ich heute noch Ablehnungen der Bearbeitung von Veranlagungen bekomme, die direkt mit dem § 46 (2) 8. EStG und der 2-Jahresfrist begründet werden.

Hat sich das bei den Bearbeitern noch nicht rumgesprochen, daß die "2-Jahresfrist" gestrichen wurde? Wenn der AG keine Schulungen zur aktuellen Rechtssprechung anbietet (was ich mir nicht vorstellen kann), sollte man doch selbst in seinem Job auf dem neuesten Stand bleiben wollen. Habe jetzt gerade von 3 FA´s dieselben Standartschreiben erhalten.
Opa schrieb:Habe jetzt gerade von 3 FA´s dieselben Standartschreiben erhalten.
Für welche Veranlagungszeiträume?
05 und 06 wo mir ausgerechnet wurde, daß "gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die Abgabefrist am 31.12.07 bzw. 31.12.08" abgelaufen wäre.

Da werde ich mir etwas Sarkasmus in der Antwort nicht ganz verkneifen können. ;-)
Ich würde in etwa Folgendes schreiben:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ...
Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung für die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 geändert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des § 46 EStG in der aktuell gültigen Fassung. Ergänzend empfehle ich die Lektüre des § 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um Rückmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen.

Abschließend bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuführen. Ergänzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin.

MfG
Ja, so in etwa. Big Grin
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
Referenz-URLs