22.10.2009, 10:15
Zum Thema Ermessen:
Ich "liebe" absolut die Autotext-Antworten auf Erlassanträge bzw. Anträge auf abweichende Steuerfestsetzungen aus sachlichen Billigkeitsgründen.
Da ich derartige Anträge eigentlich nur (also selten) stelle, wenn ich gewisse Erfolgsaussichten sehe und die natürlich ausführlich in Bezug auf den vorliegenden Fall begründet sind, wird darauf in den Ablehnungen normalerweise so gut wie gar nicht eingegangen. Häufig habe ich den Eindruck, der Bearbeiter liest das gar nicht richtig oder versteht es zumindest nicht.
Oder es ist eine Praktikerlösung: Hier gehen die entsprechenden Einsprüche nämlich an die RB-Stelle und der SB ist schnell aus der Nummer raus. Und das zu so einer Ablehnung ein Einspruch kommen muss ist ja ohnehin klar. Wenn nicht: Für den SB umso besser.
Ich "liebe" absolut die Autotext-Antworten auf Erlassanträge bzw. Anträge auf abweichende Steuerfestsetzungen aus sachlichen Billigkeitsgründen.
Da ich derartige Anträge eigentlich nur (also selten) stelle, wenn ich gewisse Erfolgsaussichten sehe und die natürlich ausführlich in Bezug auf den vorliegenden Fall begründet sind, wird darauf in den Ablehnungen normalerweise so gut wie gar nicht eingegangen. Häufig habe ich den Eindruck, der Bearbeiter liest das gar nicht richtig oder versteht es zumindest nicht.
Oder es ist eine Praktikerlösung: Hier gehen die entsprechenden Einsprüche nämlich an die RB-Stelle und der SB ist schnell aus der Nummer raus. Und das zu so einer Ablehnung ein Einspruch kommen muss ist ja ohnehin klar. Wenn nicht: Für den SB umso besser.