Es nervt der Bundesanzeiger.
Auch GmbH & Co. KG müssen logischerweise veröffentlichen. Kleinst- Kommanditgesellschaften brauchen bloß hinterlegen. Typischer Fall einer Objekt -KG: 3 Millionen Bilanzsumme, 300.000 Umsatzerlöse und keine Angestellten. Da nur eins der Merkmale für eine kleine Gesellschaft erreicht ist, nimmt die Gesellschaft die Variante in Anspruch, nur zu hinterlegen.
Der Bundesanzeiger spielt Polizei und unterstellt, dass die Hinterlegung zu Unrecht in Anspruch genommen wurde. Anfragen in einigen Größenordnungen - alles per Mail - mit Aufforderung, Nachweise über Angestelltenanzahl und Umsatzerlöse einzureichen, die einen Haufen Arbeit machen.
Resultat: Trotzdem Ordnungsgeldverfahren mit "Strafe" von Euro 2500 je Gesellschaft, wenn mal eine Mail nicht angekommen ist oder nicht bearbeitet wurde. Gut, das Ordnungsgeld kriegen wir wieder vom Tisch, aber ich kann mir echt eine bessere Beschäftigung vorstellen...
Jepp.
Mir sind die dieses Jahr im gleichen Fall einer GmbH & Co. KG auf die Nerven gefallen.
Ich hatte den Laptop mit in Urlaub genommen und die Bilanz von Spanien (1. Wochen Hotelzimmer-Büro auf Mallorca) aus übermittelt.
Erfolg war, dass ich mich in der zweiten Urlaubswoche dann bei mittlerem Seegang und heftiger Krängung) unter Deck eines kleinen Segelschiffes hinsetzen durfte und die nötigen Eckdaten wieder aus dem Laptop kitzeln und per eMail an den Bundesanzeiger schicken musste.
Danke, lieber Bundesanzeiger für eine veritable Übelkeit!
Gestern versucht mit Lexware eine eBilanz für eine GbR (2 nat. Pers.) zu versenden. Alle Buchungskonten habe ich eingegeben, auch die Daten zu den Gesellschaftern und das keine ErgBil oder SoBil erforderlich wird. Beim Versand kommt dann folgende kryptische Fehlermeldung:
Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
Für den Gesellschafter mit dem Schlüsselwert '1' wurde keine Position des Hypercubes 'cube.equityAccounts' berichtet. Kennzahl: gcd:genInfo.company.id.shareholder.id Nutzdatenticket: xxxxxxxxxx
Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170405004 ELSTER-Version: 16.04
Vielen Dank für die Info. Will Elster irgendwie eine personengebundene Zuordnung der bebuchten EK-Konten? Warum wieso weshalb bei einer GbR? Zudem kann ich bei Lexware keine weiteren Angaben zu den Gesellschaftern machen.
Wenn Lexware mir nicht binnen paar Tagen antwortet, drucke ich die eBilanz aus. Ein Irrsinn, vor allem, wenn man nicht einmal den Kontennachweis mehr übersenden soll. Dann kommt spätestens im Veranlagungsverfahren die Frage, was unter "sonstige betriebliche Aufwendungen" alles verbucht wurde und man übersendet doch den Kontennachweis, oder?
Alos ihc fined dei Fehlre-Meldugn völlgi klra.
@ Opa: Dein Post ist noch eher verständlich als die Fehlermeldung des Lexware-Moduls.
@ showbee: Die Fehlermeldungen sind eher nicht von Lexware, sondern von Elster. Auch Elster fordert ein immer stärker einheitliches Buchungsverhalten, um dann den elektronischen Datensatz zu senden und anzunehmen, ohne jedoch dieses gewünschte Buchungsverhalten und die daraus resultierenden von Elster akzeptierten Ausweise in den Bilanzposten vorher exakt zu veröffentlichen.
Phönix, das mag stimmen. Im konkreten Fall wurden sogar gesonderte KapKonten erfasst; allerdings da Vollhafter auf einem Konto jeweils zum 1.1. saldiert. Also habe ich bspw zum 31.12. ein EK-Saldo per 31.12. des Vorjahres, dann je Gesellschafter ein Einlage- und ein Entnahmekonto. Den Gewinn des Vorjahres trägt Lexware automatisch auf dem KapKonto vor. Nun kann man in der EBilanz-Zentrale von Lexware die Konten auch wunderbar entsprechend der Taxonomie zuordnen; auch das hab ich getan. Aber da konnte man insb nicht je Gesellschafter zuordnen, sondern eben statisch nur je nach Gesellschaftertypus (Voll- oder Teilhafter). Beim GbR Ges ist das Konto zudem irrelevant. Ich warte mal...
@ showbee: na, da bin ich ja gespannt, welche Lösung Du erhältst!
Tatata. Ich hab es. Man muss die leidige Kapitalkontenentwicklung manuell eingeben; diese kann bei Lexware nicht aus den bebuchten Konten abgeleitet werden. Natürlich habe ich übersehen, dass man dort bei Einlagen/Entnahmen nicht mit Vorzeichen (Entnahme ohne -) eingeben darf. Lexwares EBilanz-Zentrale scheint die Eingabe auch keinem Plausibilitätscheck zu unterziehen, dass macht erst der Elster-Server. Hätte ich den Kram vorab ausgedruckt (Hallo Medienbruch), hätte ich die Abweichungen im Saldo sicher gesehen. Aber so ...
@showbee: selber rausgekriegt? oder Hinweis bekommen?
Selbst rausgefummelt; einfach alle Eingabefelder nochmal durchgegangen. Sehr mühselig. In Anbetracht der Größe des Betriebs auch nahezu unverhältnismäßig, denn man liefert über die EBilanz auch sämtliche Daten mit, die sich aus der g.u.e. ergeben. Sinnlos bei 50/50 Gewinnverteilung und Vollhaftern.