Opa schrieb:Antrag auf schlichte �nderung nach Einspruchsentscheidung?
Klar, ein Blick in � 172 AO erleichtert da die Rechtsfindung.
M. E. ist es geradezu der klassische Anwendungsfall, wenn das FA einen eindeutigen Punkt nur deshalb nicht anerkannt hat, weil ein Beleg fehlt und dieser innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung nachgereicht wird.
(W�rde auch die Abgabe von Steuererkl�rungen nach Sch�tzungen betreffen).
Ja Danke. AO war noch nie mein Steckenpferd, aber ich hab ja euch. ;-)
Opa schrieb:Ja, ist eigentlich ein glasklare Sache.
FA 9163 ist es nicht, aber vielleicht hat die Dame auch gewechselt.
Leider nicht!
Sch�nen Kirchweihmontag! (Jetzt k�nnen die Nordlichter, n�rlich der Doanua r�tseln was es damit auf sich hat.)
frankts
Schon wieder etwas, was mich aufregt.
Ich erhielt die Aufforderung die Erkl�rung 08 bis zum 24.09. einzureichen. Durch die r�uml. Entfernung bis ich die Unterlagen erhielt, wurde es erst der 06.10. wo die Erkl�rung in authentifizierter Form und die Unterlagen per Post dort hingingen. Heute schreiben sie mir und setzen ein Zwangsgeld v. 150,- fest, weil die Erkl�rung angeblich bis zum 13.10. nicht eingereicht worden w�re.
Und das wo die Frist �ber einen steuerl. Berater doch erst der 31.12. ist. Jetzt schreib ich erstmal eine bitterb�se Antwort.
Ja, ich wei�, ich sollte ruhiger werden, aber soetwas regt mich auf. Blo� gut, da� ich bei dem FA nur einen Mandanten hab.
Opa schrieb:Ich erhielt die Aufforderung die Erkl�rung 08 bis zum 24.09. einzureichen.
Eine bevorzugte Anforderung? Dann w�re die Frist 31.12. hinf�llig.
Opa schrieb:Heute schreiben sie mir und setzen ein Zwangsgeld v. 150,- fest, weil die Erkl�rung angeblich bis zum 13.10. nicht eingereicht worden w�re.
Festsetzung oder nur Androhung?
H�rt sich f�r mich an, als w�ren da mal wieder mehrere Leute aktiv gewesen, die nichts voneinander wussten. Kann aber auch ein Problem bei der Eingangserfassung sein.
Das sollte sich eigentlich in zwei Minuten telefonisch regeln lassen. Mehr Aufwand w�rde ich darauf nicht verschwenden.
Das Zwangsgeld wird doch eh hinf�llig, selbst wenn es schon festgesetzt ist, wenn die Erkl�rung eingereicht wurde. Mandant Bescheid geben, dass es auf keinen Fall gezahlt wird. Weiter brauchst du dich darum gar nicht k�mmern.
Lemgun schrieb:Das Zwangsgeld wird doch eh hinf�llig, selbst wenn es schon festgesetzt ist, wenn die Erkl�rung eingereicht wurde. Mandant Bescheid geben, dass es auf keinen Fall gezahlt wird. Weiter brauchst du dich darum gar nicht k�mmern.
Theoretisch ja. Da aber die Sache rausgegangen ist, obwohl die Steuererkl�rung schon eingegangen war, hat sich entweder dort etwas �berschnitten oder es ist irgendwas schiefgelaufen. Daher w�rde ich vorsorglich sicherstellen, dass auch das FA den Erkl�rungseingang inzwischen verzeichnet hat.
Jetzt habe ich das dritte Jahr hintereinander bei einem Mandanten die Aufforderung zr Abgabe der Steuererkl�rung 2008 erhalten. Jedesmal schrieb ich den Vorjahren zur�ck, das FA m�chte doch in den Grundangaben speichern, dass der Fall steuerberaten sei und somit Frist zur Abgabe der 31.12. sei. Diese Ignoranz mancher Bearbeiter nervt tierisch. Der Mandant mault, wir m�ssen wieder schreiben usw. �berfl�ssig wie ein Kropf!
frankts
Zitat:Diese Ignoranz mancher Bearbeiter nervt tierisch. Der Mandant mault, wir m�ssen wieder schreiben usw. �berfl�ssig wie ein Kropf!
Genau das ist es, was mich auf die Palme bringt und dann noch das Zwangsgeld. Klar wei� ich wie ich darauf zu reagieren habe, aber es ist eben "mehr als fl�ssig". Zumal es hier um eine festzusetzende ESt v. ca. 200,- geht.
Sch�n, wie Ihr euch alle aufregt.
Beispiel von der Gegenseite: Nach Klageverfahren wurde ich durch URTEIL verpflichtet entsprechend ge�nderte Bescheide zu erlassen. Das habe ich getan. Nun hat die Beraterin nichts Besseres zu tun, als mal eben vorsorglich Einspruch einzulegen. Begr�ndung? Fehlanzeige! Sowas nenn ich ABM f�r Beamte.
Und nicht, dass jetzt jemand denkt, die will �berpr�fen ob ich das Urteil richtig umgesetzt habe. Ne, ne, das Klageverfahren hab ich mit einem RA gef�hrt. Madame legt erstmal prophylaktisch gegen alles und jedes Einspruch ein-nur mit den R�cknahmen, da klappts dann nie.