Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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Hallo,

was beklagt Ihr Euch denn?


Man sehe sich die Polithektiker an. Jeden Tag eine Meldung, gleich so abgefasst als sei das schon entschieden und Gesetz. Mitnichten oder waren es die Tanten? :-)

Ihr werdet in den nächsten Wochen und Monaten noch viele neue berufliche Erfahrungen machen. Wartet mal ab was noch alles an Tante Merkels Steuermärchen an Euch herangetragen wird.
Oder will mir jemand erzählen er könnte aktuell noch sagen was gesetzlich gilt?
Ja ich, das Chaos. Big Grin
Clematis schrieb:Ich gebs auf.
War schön mit Euch, aber ich schule jetzt um auf Kindergärtnerin.

Ist aber sauschlecht bezahlt! Rate eher zur politischen Laufbahn.
frankts
Clematis schrieb:So, jetzt hab ich mit dem Auto-Mensch telefoniert.
Ich gebs auf.
War schön mit Euch, aber ich schule jetzt um auf Kindergärtnerin.

Nerven sind kostbarer als Umsatz --> Mandat aufgeben und zum Teufel jagen! Manchmal muss man Mut zur Entscheidung beweisen.
Ihr habt hier ja immer kräftig gelästert über Rechtsanwälte, die sich im Steuerrecht tummeln. Ich hab jetzt auch mit einem zu tun und ich könnte die Wände hochgehen. Er sollte eine Steuererklärung für eine GbR erstellen. Ich vertrete einen der Gesellschafter in anderer Sache. Er hat die Steuererklärung fehlerhaft erstellt und Gebühren 6 x so hoch wie der Vorberater (Steuerberater) erhoben und als ich wagte ihn deswegen zu kritisieren, teilte er mir mit, dass Ich ja keine Ahnung vom Steuerrecht hätte.

So kann man auch den eigenen Glauben an seine eigene Unfehlbarkeit aufrechterhalten.
mich nervt folgendes:

Unsere hiesigen FA's versuchen festgesetzte Zwangsgelder (es geht noch um STE 2007) mit ESt/USt Guthaben aus der danach abgegeben Steuererklärung zu verrechnen.

Der § 335 AO scheint da völlig unbekannt zu sein. Eine Verrechnung des Zwangsgeldes NACH Abgabe der Steuererklärung ist unzulässig *aufreg*.
Dann haben deine Finanzämter nur nicht eine so schöne EDV wie wir in Niedersachsen. Die erlässt die Zwangsgelder nach Erklärungseingang automatisch. Bevor dass so war ist das hier auch andauernd vergessen worden. Und schwupp ist die maschinelle Umbuchung drin.
... wenn ein Mandant eine Einzugsermächtigung für Körperschaftsteuer erteilt, dann aber der KöSt-Erhöhungsbetrag nicht abgebucht, sondern angemahnt wird, ich schriftlich auf die Einzugsermächtigung hinweise, trotzdem Zwangsvollstreckung angedroht wird und mir dann auf telefonisches Nachhaken von der Finanzkasse mitgeteilt wird, dass Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuererhöhung ZWEI verschiedene Steuerarten darstellen Rolleyes
die EE für den KöSt-Erhöhungsbetrag ist von der Veranlagungsstelle zu erfassen und zu schlüsseln, das kann die Finanzkasse trotz vorliegender KÖ-EE nicht.
tosch schrieb:... wenn ein Mandant eine Einzugsermächtigung für Körperschaftsteuer erteilt, dann aber der KöSt-Erhöhungsbetrag nicht abgebucht, sondern angemahnt wird, ich schriftlich auf die Einzugsermächtigung hinweise, trotzdem Zwangsvollstreckung angedroht wird und mir dann auf telefonisches Nachhaken von der Finanzkasse mitgeteilt wird, dass Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuererhöhung ZWEI verschiedene Steuerarten darstellen Rolleyes
die EE für den KöSt-Erhöhungsbetrag ist von der Veranlagungsstelle zu erfassen und zu schlüsseln, das kann die Finanzkasse trotz vorliegender KÖ-EE nicht.

Wie bitte??? Das gibts doch wohl nicht...
Schilda ist ja gar nichts dagegen...
Mandanten die auf teufel komm raus keine steuern zahlen wollen und dann mit dem "konz" bewaffnet in der besprechung sitzen. da krisch isch nen dicken hals.
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