Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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showbee schrieb:Früher haben wir das Vorjahresformular leer gedruckt, mit Tipex das Jahr geändert und dann manuell ausgefüllt. GewStE ist ja auch einfach zum ausfüllen...

ja, und wenn sich die Kennziffern von einem Jahr zum anderen geändert haben, macht das den Bearbeiter im FA nicht froh.... Rolleyes

Bin gespannt, wann wir die ersten Anlagen KAP 2009 ausgefüllt auf den Anlagen KAP 2008 bekommen.

Da passen ja auch viel besser die Werbungskosten drauf..RolleyesRolleyes
Bei mir trudeln zur Zeit Zwangsgeldandrohungen wegen nicht eingereichter Gewerbesteuererklärungen ein.
Auf meinen Hinweis auf § 25 Abs. 1 Nr. 1 - Abgabepflicht nur bei Gewerbeertrag über ¤ 24.500 - kommt postwendend eine Aufforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 7 GewStDV Sad
Wäre weniger Arbeit, wenn es die Befreiung nicht gäbe.
Und die Mandanten freuen sich, wenn sie nun noch eine Rechnung für eine Steuererklärung bekommen, von der ich vorher gesagt habe, dass sie nicht erforderlich ist.
tosch schrieb:Und die Mandanten freuen sich, wenn sie nun noch eine Rechnung für eine Steuererklärung bekommen, von der ich vorher gesagt habe, dass sie nicht erforderlich ist.

Deswegen gibt es bei mir an den Satz für den Mandanten noch immer die Ergänzung mit dran, - "es seie denn, das Amt fordert die Erklärung an".
In diese Nesseln hatte ich mich nämlich auch einmal gesetzt.
Gute Idee. Danke.
Ich mache das auch bei Kleinunternehmern und der Umsatzsteuer-Erklärung so.

Wäre nicht das erste Mal, dass das FA aus mir nicht wiklich erklärlichen Gründen eine USt-Erklärung anfordert...

(aus Schaden wird man klug, - sind ja jedesmal 33,80 ¤ Mindestgebühr + USt für die Erklärungen, und ich habe keine Lust mehr, das rechtfertigen zu müssen.)

Gruß, die Catja
Ja bei den KU handelt jeder Bearbeiter anders. Der Eine will USt. u. GewSt.-Erklärungen, und der Andere will nix.
Daher versichere ich mich eben mittels dieser Einschränkung gegenüber dem Mandanten ab.
Für lau mache ich die (an un für sich zwar nutzlosen...) Erklärungen dann nämlich auch nicht (Druck, Porto, Fristenüberwachung, Bescheidkontrolle, wieder zusätzlicher Schriftwechsel etc..)

Ich stimme @Tosch unbedingt zu, dass es (zumindest für uns *grins*) einfacher wäre, die Teile gleich verpflichtend zu machen und gut is. Dann weiss jeder, woran er ist.
tosch schrieb:Bei mir trudeln zur Zeit Zwangsgeldandrohungen wegen nicht eingereichter Gewerbesteuererklärungen ein.
Auf meinen Hinweis auf § 25 Abs. 1 Nr. 1 - Abgabepflicht nur bei Gewerbeertrag über ¤ 24.500 - kommt postwendend eine Aufforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 7 GewStDV
Die Erinnerungen kommen automatisch, wenn ein GW-Konto gesetzt ist, dafür kann der Bearbeiter nichts.

Aber nachdem er die Steuererklärungen hat, insbesondere ESt-Erklärung sowie Bilanz oder EÜR, kann er nicht auf Abgabepflicht der GewSt-Erklärung bestehen, wenn es keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Hinzurechnungen gibt, die den Freibetrag noch übersteigen lassen können, da gibt es nämlich ein Schikaneverbot.

Ich würde in diesen Fällen mal nachfragen, was das soll, notfalls beim Vorgesetzten.

Es ist für den Bearbeiter ein leichtes, das GW-Konto im Grundinformationsdienst zu löschen, das macht weniger Arbeit als die Aufforderung zur Abgabe, jedenfalls in den Stadtstaaten.
Wie das in den Flächenstaaten mit den Mitteilungen an die Gemeinde(n) dann läuft, kann ich nicht sagen.

Wenn allerdings im Vorjahr ein vortragsfähiger Verlust festgestellt wurde, muss aber natürlich nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 GewStDV im Folgejahr eine Erklärung abgegeben werden.
Petz schrieb:[quote=tosch]Es ist für den Bearbeiter ein leichtes, das GW-Konto im Grundinformationsdienst zu löschen, das macht weniger Arbeit als die Aufforderung zur Abgabe, jedenfalls in den Stadtstaaten.
Wie das in den Flächenstaaten mit den Mitteilungen an die Gemeinde(n) dann läuft, kann ich nicht sagen.
Zumindest in NRW geht es genau so. Da gibt es noch eine Zusatzkennziffer, die im Grunddateibereich einzugeben ist und dann geht das mittlerweile automatisch mit der Mitteilung an die Gemeinde.
Die neuen Vorauszahlungsbescheide gehen mir tierisch auf den Keks.
Bei uns gibt es einen Block für Einkommensteuer, einen für Kirchensteuer und einen für den SolZ. Das sieht dann so aus:

......................................I.......II........III.......IV
Einkommensteuer 2011........0.......0.......575......575
Einkommensteuer 2012.....988....988.......988......988
_____________________________________________

Kirchensteuer 2011............0........0.........46.......46
Kirchensteuer 2012..........79.......79.........79.......79
_____________________________________________

SolZ 2011........................0........0.........31........31
SolZ 2012......................54.......54.........54........54
_____________________________________________


Eine Summe der Quartalszahlen gibt es anders als früher nicht mehr. Das muß jetzt jedesmal ausgerechnet werden.
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