Steuerberater

Normale Version: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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Zitat:Ich muss zugeben, dass ich mit den ostddeutschen Finanzämtern im Verhältnis am wenigsten Ärger habe.
Ich den Meisten. Big Grin
Hoyoyoy... Tongue
Also wir haben noch keine Anweisung, zumindest weiß ich nicht davon.

Aber ich möchte auch mal meckern (dürfen). Ich finde es ätzend, wenn in den Steuerbüros eine simple Frage nicht beantworten werden kann (oder will), wenn der Bearbeiter nicht da ist.
Ich muss mich auch in allen Steuerakten zurechtfinden und mir u. U. Gedanken darüber machen, warum mein Kollege das gerade so und nicht anders gesehen hat.
Da muss ich echt manchmal wegen einer Lapalie die Akte wieder weg legen. Oftmals sind es auch Dinge, die mit der Erklärung oder dem Antrag hätten eingereicht werden können. (Man hätte nur mal über den Schreibtisch denken müssen). Sinnlose Einsprüche (z.B. Bescheid unter VdN und Erstattung) werden dagegen immer wieder gern eingelegt. D a s i s t o l l !
Das ist einfach das Problem (a) der Verteilung der Mandanten auf Mitarbeiter, wobei man in den Akten des Kollegen nicht reinfuhrwerken will und daraus folgend (b) unzureichender Aktenführung des zuständigen Mitarbeiters, weil er den Fall ja ohnehin aus dem Kopf kennt.
(11.04.2012 09:07)Stadtkatze schrieb: [ -> ]Oftmals sind es auch Dinge, die mit der Erklärung oder dem Antrag hätten eingereicht werden können.

Richtig. man kann auch ein Gefühl dafür entwickeln, welcher Teil-Sachverhalt gern näher beleuchtet werden will und die entsprechende Information auch gleich beifügen.
(11.04.2012 10:12)ecro schrieb: [ -> ]
(11.04.2012 09:07)Stadtkatze schrieb: [ -> ]Oftmals sind es auch Dinge, die mit der Erklärung oder dem Antrag hätten eingereicht werden können.

Richtig. man kann auch ein Gefühl dafür entwickeln, welcher Teil-Sachverhalt gern näher beleuchtet werden will und die entsprechende Information auch gleich beifügen.

@ecro

genau !!! Wenn das FA den § 35a EStG ohne Nachweis einfach streicht, obwohl es der nahezu gleiche Betrag aus dem Vorjahr ist (Mietwohnung), mit dem Hinweis, das ohne Nachweis nichts anerkannt wird. Erst wenn man dann die Abrechnung hinterherschickt wird der Bescheid geändert.

Die Erklärungen werden wie in den Vorjahren auch und vom Gesetzgeber gar gewünscht per kompr. Erklärung abgegeben. Einreichung von Unterlagen nicht notwendig lt. Elster.de . hier mal ab VZ 2011 gbt es auch für VZ ab 2008

Es gibt diesbezüglich m.E. auch Anweisungen auf die Anforderungen weitesgehend zu verzichten.

Fazit: Es schadet nicht, wenn beide Seiten Ihr Gehirn einschalten.

zum Thema Finanzkasse: Als ich noch im FA war, hat es die Finanzkasse auch mal gefreut jemanden eine Frage beantworten zu können.
(11.04.2012 10:12)ecro schrieb: [ -> ]Richtig. man kann auch ein Gefühl dafür entwickeln, welcher Teil-Sachverhalt gern näher beleuchtet werden will und die entsprechende Information auch gleich beifügen.

DANKE!!!


(11.04.2012 10:24)Dragon schrieb: [ -> ]Fazit: Es schadet nicht, wenn beide Seiten Ihr Gehirn einschalten.

Jo!

Ich sag nur § 91 AO!!!!!
Dazu eine Story, gerade auf dem Tisch. Habe am Sa. eine schriftl. Rückfrage (v. 5.4.) zu einer Erklärung vom Bearbeiter A bekommen. Heute bekomme ich eine schriftl. Rückfrage (v. 10.4.) für den selben Mandanten aber zu einem anderen Sachverhalt v. Bearbeiter B.
Soll ich jetzt warten, ob Bearbeiter C auch noch eine Frage hat?
Soll ich jetzt A u. B getrennt antworten, oder zusammen?
So etwas nervt mich, zumal die Fragen eigentlich lächerlich sind.
(11.04.2012 10:24)Dragon schrieb: [ -> ]Wenn das FA den § 35a EStG ohne Nachweis einfach streicht, obwohl es der nahezu gleiche Betrag aus dem Vorjahr ist (Mietwohnung), mit dem Hinweis, das ohne Nachweis nichts anerkannt wird.

Sowas meine ich nicht. Für eine solche Streichung gehört der Sachbearbeiter geohrfeigt. Zumindest seit die Nachweispflicht der bloßen Glaubhaftmachung gewichen ist.

Ich denke da eher an geordnete Auflistungen wie die 732 einzelnen KapSt-Bescheinigungen zum besseren Abhaken.

Oder an die Hingabe der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für das Haus, welches der Vater 1957 gebaut hat und der Sohn 2004 geerbt hat, es aber nun vermietet. Da gibt es nämlich keine Aufzeichnungen mehr und der Vater hatte das Haus selbst bewohnt.

Sonst wird aus dem Zahlenfriedhof nämlich keiner schlau.
(11.04.2012 10:55)Opa schrieb: [ -> ]Dazu eine Story, gerade auf dem Tisch. Habe am Sa. eine schriftl. Rückfrage (v. 5.4.) zu einer Erklärung vom Bearbeiter A bekommen. Heute bekomme ich eine schriftl. Rückfrage (v. 10.4.) für den selben Mandanten aber zu einem anderen Sachverhalt v. Bearbeiter B.

Häää??? Bearbeiterwechsel. In der Tat recht ungewöhnlich!

(11.04.2012 10:55)Opa schrieb: [ -> ]Soll ich jetzt warten, ob Bearbeiter C auch noch eine Frage hat?
Soll ich jetzt A u. B getrennt antworten, oder zusammen?

Ich würde eine Antwort verfassen und den Schriftsatz in doppelter Ausfertigung übersenden! Gleichzeitig ist die Frage erlaubt, wer denn nun mit dem Fall befasst ist.


(11.04.2012 10:55)Opa schrieb: [ -> ]eigentlich lächerlich sind.

Was in deinen Augen lächerlich ist, ist für die Bearbeitung eines Falles im FA nicht ausschlaggebend. Es gibt Sachverhalte, die müssen einfach nachgefragt werden.... über Sinn und Unsinn kann man da schlecht diskutieren - weil verschiedende Seiten!
...Rechtsanwälte, die ganz komische (!) Rechnungen nach StGebVO stellen.
Bsp:

Erstellung StE 2/10
N - 1/20
3 V+V mit einmal (!) 1/20

Da fragt man sich, weshalb der Kollege 2/10 für StE abrechnet, insbesondere da nicht mehr steuerlich abzugsfähig und durch den Aufwand "nicht gerechtfertigt" und für 3 Anlagen V nur einmal 1/20. Von falschen Gegenstandswerten mal abgesehen.

Kann mir das mal einer erklären?
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