Liebe Leute, ich war schon ewig nicht mehr richtig aktiv bei Euch. Und nun entedecke ich diese schöne Rubrik! Endlich weiß ich, wer mich in meinem - bald täglichen - Frust versteht! Juhu!!! Danke dafür schon im voraus :-)
Eine meiner Lieblingsbeschäftigungen: das Ausfüllen des Fragebogens zur Betriebseröffnung
Im Dezember habe ich das FA angeschrieben, dass Ehefrau A aus der AB GbR ausscheidet und Ehemann B das Unternehmen (mit Jahresumsatz knapp über T€ 100) unverändert weiterführt.
Heute bekomme ich das Standardanschreiben + Vordrucke:
"Sie haben nach meiner Kenntnis eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen. Für Zwecke der Besteuerung bitte ich Sie, den beigefügten Fragebogen auszufüllen und ..."
Ich schreibe jetzt mal Namen, Vornamen und IdNr. von Ehemann drauf und mit einem fetten schwarzen Marker quer über die erste Seite "Rest wie bisher" - und warte ab.
Diese Sch... Bürokratie nervt mächtig.
Hä?
Wir haben eine klassische Anwachsung, da wird nichts neu eröffnet. Da ist doch gar kein Fragebogen auszufüllen. Das ist eine reine Zurechnungsfrage.
Nur bei der Umsatzsteuer muss man ein wenig aufpassen.
(08.01.2013 11:40)ecro schrieb: [ -> ]... da wird nichts neu eröffnet.
Das wissen Du und ich und noch ein paar wenige.
(08.01.2013 11:40)ecro schrieb: [ -> ]Da ist doch gar kein Fragebogen auszufüllen. Das ist eine reine Zurechnungsfrage.
Möchtest Du das mit jemand diskutieren, der Fragebögen verschickt und die Rückläufer in seine EDV eingibt, aber von Steuern keine Ahnung hat?
Bei meinem letzten Versuch war die Antwort: den Fragebogen brauche ich aber ausgefüllt zurück, das muss sein. Daraufhin habe ich kapituliert.
Okay, das kenne ich.
Ich hatte es hier ja schon mal irgendwo erzählt: Eine vermögensverwaltende GbR (Wohnungsvermietung) wird zur Abgabe einer Anlage EÜR nach § 60(4) aufgefordert.
Anruf beim FA: Hä? Vermögensverwaltung, wir ermitteln nach §§8,9 und nicht nach § 4 (3).
Das Okay vom Finanzamt: "Ja, war wohl ein falscher Textbaustein drin."
Halbes Jahr und zwei Sachbearbeiterinnen später flattert der Brief ein "Wir hatten Sie doch gebeten, eine Anlage EÜR..... bis heute ist nichts angekommen.... geben wir Ihnen Gelegenheit, bis zum...."
Wäre es mein Mandant gewesen, hätte ich eine leere Anlage hingeschickt. So wurde es ein netter Brief.
Ohje, da fällt mir aber jetzt nichts mehr zu ein...

Ach, Kollegin hatte damals das Mietenkonto eines VuV Objekts der Einfachheit halber in Datev gebucht (Mehrfamilienhaus). Sie hat dann einfach auf Bilanz geschlüsselt und der EStE beigefügt

So ne Bilanz sieht ja auch schicker aus als so ´ne 8,9er

Auch schön ..
habe gerade einen ESt BEscheid für einen Mandanten bekommen.
Hinsichtlich der Einkünfte aus V+V vorläufig, da derzeit die Gewinnerziehlungsabsicht nicht abschließend geprüft werden kann.
Der Mandant hat ca 20 V+V objekte und erziehlt jährlich Überschüsse im mittleren sechstelligen Bereich... keine Vermietung an ANgehörige.. aber ein grundstück wird seit 2 Jahren renoviert....( im übrigen das einzige was in den letzten 2 Jahren mit jeweils ca 500,-- € !!! im minus ist.... die restlichen Objekte werfen alle überschüsse ab.)
Eine Beschränkung nur auf dieses Grundstück findet aber nicht statt.
Ich beantrage jetzt die Aufhebung des vorläufigkeitsvermerkes ...
Textbaustein oder Paranoia?