und noch einmal der Bundesanzeiger:
auf den Einspruch bezüglich des festgesetzten Ordnungsgeldes von Euro 2500 wegen angeblich falscher Inanspruchnahme der Begünstigung als Kleinst Kommanditgesellschaft ( Vorlage der Gewinn und Verlust Rechnungen, aus denen die geringen Umsatzerlöse sowie der Personalaufwand = 0 hervorgeht), teilte der geliebte Bundesanzeiger mit, dass man sich leider nicht in der Lage sehe, dem Einspruch abzuhelfen und nunmehr den Vorgang dem Landgericht Bonn zur weiteren Entscheidung überlässt.
keine Begründung, nichts, aber auch gar keine Begründung, aber man kann dem Einspruch nicht abhelfen...
Vielleicht muss man sowas ja nur mal forcieren, damit dieser Unfug ein Ende nimmt.
(20.05.2016 00:32)phönix schrieb: [ -> ]... und nunmehr den Vorgang dem Landgericht Bonn zur weiteren Entscheidung überlässt
Was sicherlich das beste ist, das LG Bonn ist nicht sonderlich gut auf den Bundesanzeiger zu sprechen, die werden das richten

Die Krankenkassen meiner freiwillig Versicherten wollen jedes Jahr den Steuerbescheid zur Überprüfung der Beitragshöhe haben.
Anfangs habe ich ihnen nur die Seiten bis zur Berechnung der Steuer geschickt. Dann wollten sie auch die Erläuterungen - da könnte ja was über steuerfreie Zinsen drinstehen.
Diese Woche hatte ich zwei Anrufe von KK: sie benötigen jetzt den gesamten Steuerbescheid bis zum Schluß, also bis zum Dienstsiegel des FA. Auf meine Frage, wofür sie denn die Berechnung der Vorauszahlungen haben wollten, kam: die brauchen wir eigentlich nicht, aber unsere Revision fordert den vollständigen Steuerbescheid, sonst ist unsere Dokumentation unvollständig.
Diese Bürokraten nerven ganz gewaltig

Zwischeninformation nach längerem Telefonat mit einem Angestellten beim Bundesanzeiger: Der Bundesanzeiger trägt diese Fälle derzeit absichtlich zum Gericht, da je nach zuständigem Senat die Entscheidung des Gerichts mal pro mal contra des Veröffentlichungsverpflichteten ausfällt. Da im Fall, dass gegen den Verpflichteten entschieden wird, wegen des relativ geringen Streitwerts selten weitere Schritte unternommen werden und lieber gezahlt wird, sei das Ganze eine angenehme Einnahmequelle des Bundesamtes für Justiz.
Man mag es kaum glauben...
(10.08.2016 16:10)tosch schrieb: [ -> ]Diese Bürokraten nerven ganz gewaltig 
Ich kann dich "beruhigen", dass geht den Unterbehörden genauso!
Herbst 2014 Geschäftsprüfung durch das LfSt: Wir setzen zu wenig ab!
Frühjahr 2015 Querschnittprüfung durch den BORH: Wir setzen zu viel ab!
Ja was denn nun???
Es braucht sich auch keiner von Euch wundern, wenn künftig Mietverträge praktisch ständig angefordert werden! Der BRH hat halt bemängelt, dass wir die zu selten anfordern! Viel Spaß beim kopieren!
taxpert
ooch, Mietverträge gehen bei mir nur noch per Fax an das Finanzamt. Ist echt lustig bei den Gewerbemietverträgen über 30 Seiten.
(10.08.2016 18:27)taxpert schrieb: [ -> ]Es braucht sich auch keiner von Euch wundern, wenn künftig Mietverträge praktisch ständig angefordert werden!
Wundert mich auch nicht

Da ist viel Schindluder getrieben worden.
Viele Steuerpflichtige übernehmen jahrelang die Vorjahreszahlen trotz Mieterhöhungen, Mieterwechseln samt Erhöhungen ... und wundern sich, wenn sie nach einer Anfrage und Vorlage von Kontoauszügen für mehrere Jahre Steuern nachzahlen müssen. Und dann jedes Jahr nach Veränderungen bzw. Kontoauszügen gefragt werden.
Das kann ich ja noch verstehen, zumal sich die FÄ bisher mit den ersten beiden Seiten zufrieden geben.
Aber was das bei den KK mit völlig nutzlosen Seiten soll, erschließt sich mir nicht. Und ich hasse nichts mehr als überflüssige Arbeit.
(11.08.2016 09:26)tosch schrieb: [ -> ]Da ist viel Schindluder getrieben worden.
Viele Steuerpflichtige übernehmen jahrelang die Vorjahreszahlen trotz Mieterhöhungen, Mieterwechseln samt Erhöhungen ...
Das hatten wir wirklich noch nicht. Steuerhinterziehung gibt es bei mir nicht. Und ich hätte auch nichts dagegen einzuwenden,wenn das als Steuerhinterziehung behandelt würde.
Einmal kam es allerdings zu einer saftigen Mieterhöhung, weil der Vermieter im Gefolge der Finanzamtsnachfrage realisierte, dass er seine gesetzliche zulässige Mieterhöhungsmöglichkeit schon seit Jahren nicht ausgereizt hatte. Mit durch das FA geöffeneten Augen hat er gleich mal zugeschlagen.
Mal was Neues
Einzelveranlagung von Ehegatten (weil es günstiger ist) seit Jahren. EM bspw. 3.000,- Erstattung EF 2.000,- Nachzahlung insg. also ca. 1.000,- Erstattung. Besser als 500,- bei Zusammenveranlagung.
Jetzt werden aber bei der EF 500,- quartalsweise Vorauszahlungen festgesetzt.
Und das ist mir jetzt geballt schon vorgekommen.
