Steuerberater

Normale Version: Eigenheimzulage
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Hallo,

es ging mir in den angegebenen Urteilen nicht um die Ausgangssachlage sondern vielmehr um die Urteilsbegründung des Gerichts.

Und hier ist, zumindest in einem Urteil, auch hinreichend Stellungnahme erfolgt inwieweit der Sachbearbeiter bei Antragstellung von Treu + Glauben der Angaben des Steuerpflichtigen ausgehen durfte und wieweit es mit Treu + Glauben des Steuerpflichtigen nach der Bescheidung gestellt ist.

Hier ist auch Bezug genommen worden inwieweit die Sachverhaltsermittlung, und somit die Tatsachenbeurteilung von neuen Tatsachen oder bekannten Tatsachen, bei der Eigenheimzulage von anderen steuerlichen Veranlagungen eben nicht abhängt.

Ich empfehle nochmals die Klagebegründungen und die Urteilsbegründungen zu lesen. Da lässt sich sehr viel für Deinen Sachverhalt herauslesen, weil es einfach zutreffend ist.

Im übrigen finden sich in den Urteilen auch weitere Argumente zu meinem Lösungsansatz.
Petz schrieb:...
Das FA hat die Angaben des Stpfl. ?mmen, mehr nicht.
...

Wenn dem so gewesen wäre, dann wärte alles anders gelaufen, wie ich bereits sagte.

Das FA hat genau das Gegenteil von dem gemacht, was der Steuerpflichtige beantragt hat.

Nun kann man ja den Fehler des FA dem Steuerpflichtigen nicht anlasten, da es dazu ein BMF-Schreiben mit R. 73 gibt, wie ich bereits zitierte.

Ich würde zur Vermeidung einer Einspruchsentscheidung und demnach unnötigen Kosten einer möglichen Klage eine Sachaufsichtsbeschwerde schreiben. Dies verzögert erst mal eine Einspruchsentscheidung. Außerdem wäre ja ein Standpunkt der OFD/LFD nicht uninteressant. Ob dies schädlich sein könnte glaub ich kaum.

Ich hätte ja die zusätzliche Möglichkeit dies prüfen zu lassen von meinem Vorstand. Kleiner Vorteil eines LOHIWink
"Eine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die ausgefüllte Erklärung zweifelsfrei ist und lediglich ein Ankreuzkästchen vom Bearbeiter nicht oder falsch in die Bearbeitungsspalte übernommen wird"

Aus FG-Urteil München zur Eigenheimzulage Urteil vom 28.03.2007, 1, K 3346/06 - rechtkräftig.
NWB direkt Nr. 36 vom 3.9.2007

Hier war m.E. in diesem Fall des Forums, aber keine zweifelsfreie Erklärung abgegeben worden.

Mich würde das vollständige Urteil interessieren. Wer kommt da ran?
Hans-Christian schrieb:Mich würde das vollständige Urteil interessieren. Wer kommt da ran?

Ich. Aber um es hier dranzuhängen, ist es zu lang.

Wer es haben mag: Bitte kurze PN mit eMail-addy, kommt per .pdf
- ich kann hier intern an die System-eMails nix dranhängen... Sad
(wenn ich dazu nur zu unbedarft bin, bitte ich, mir das nachzusehen und mir zu beschreiben, wie´s gegeangen wäre..)Shy

Grüße, die Catja
kurze Info: Finanzamt hat den geänderten Eigenheimzulagebescheid geändert und erst ab 2007 zurückgefordertBig Grin
Vorwitzig schrieb:kurze Info: Finanzamt hat den geänderten Eigenheimzulagebescheid geändert und erst ab 2007 zurückgefordertBig Grin

Na dann lag ich ja richtig.

Genauso ähnlich geht es mit mit dem SA-Abzug wegen Riesterrente und das FA trägt einfach die Kinderzulage ein, obwohl ich die nicht beantragt habe.
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