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FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
07.06.2008, 19:53
Beitrag: #21
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:
Zitat:3. 06.06.2008 Eingang weiter TEE mit Datum vom 05.06.2008

Ich gehe davon aus, dass es Dir vornehmlich um diese Entscheidungen geht. Diese gelten erst am 09.05.2008 als bekanntgeben. Alles was zwischen dem Tag der Aufgabe zur Post und der Bekanntgabe passiert, muss sich das Finanzamt auf die Fahnen schreiben. Daf�r gibt es m.E. Rechtsprechung.

Zitat:06.06.2008 selber nochmal Az. BFH gefaxt (fr�h).

Das heisst, allersp�testens am 06.06.08 (wohl eher schon am 05.06. mit der Mail) und damit vor Bekanntgabe der TEE war dem Finanzamt bekannt, dass die Voraussetzungen f�r eine Zwangsruhe vorliegen.

Diese TEE sind daher rechtswidrig. Nun stehen dir 2 M�glichkeiten offen:
1. Anschreiben an das Finanzamt �ber den Vorstehen dort den Sachverhalt nochmals darstellen und darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen f�r eine Zwangsruhe vor Bekanntgabe der TEE vorlagen. Deshalb eindringlich um isolierte Aufhebung der TEE bitten (heisst im Fachterminus so) zur Vermeidung weitere Klageverfahren.

2. Sollte das nichts bringen (was ich nicht hoffe), so bleibt Dir nur der Weg zum Gericht mit Klageantrag "isolierte Aufhebung der TEE".

Danke, den ersten Punkt werde ich realisieren.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2008, 14:59
Beitrag: #22
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,

m�chte hier noch einmal zum eigenen Verst�ndnis nachhaken.

Zitat:Die Vorl�ufigkeitserkl�rung erfasst nur die Frage, ob die angef�hrten gesetzlichen Vorschriften mit h�herrangigem Recht vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gr�nden und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen als verfassungswidrig oder als gegen europ�isches Gemeinschaftsrecht versto�end angesehen werden. �nderungen dieser Regelungen werden von Amts wegen ber�cksichtigt: ein E I N S P R U C H ist insoweit N I C H T E R F O R D E R L I C H.
Dies gilt auch f�r den Vorl�ufigkeitsvermerk hinsichtlich der Anwendung der neuregelung zur Entfernungspauschale. Auch hier ist ein Einspruch nicht erforderlich, um eine Ber�cksichtigung ab dem ersten Entfernungskilometer zu erreichen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung zur Entfernungspauschale als verfassungswidrig ansehen sollte. Nur wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen wollen, weil sich durch die Ber�cksichtigung von Aufwendungen f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsst�tte ab dem ersten Entfernungskilometer eine Steuerminderung ergibt, ist ein Einspruch erforderlich. Falls das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsm��igkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale best�tigt, sind die in der Vollziehung ausgesetzten Steuerbetr�ge nach bzw. zur�ckzuzahlen und ferner Aussetzungszinsen in H�he von 6% j�hrlich zu entrichten.

Soweit Original-Rechtsbehelfsbelehrung eines ESt-Bescheides 2007, und auch verst�ndlich.

Was, wenn AdV beantragt wurde, dass BVerfG zum Ergebnis kommt, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt, jedoch dem Gesetzgeber die M�glichkeit l�sst nachzubessern und das verfassungsrechtsverletzende Gesetz bis einschlie�lich 2008 aus Haushaltssicherungsgr�nden bestehen l�sst?

Was, wenn der Gesetzgeber einen Nichtanwendungserlass herausgeben w�rde?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.06.2008, 15:11
Beitrag: #23
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Bei den TEE geht es nicht mehr um die Rentenversicherungbeitr�ge als Wk alleine, sondern gegen die TEE selbst.
Eine Teileinspruchsentscheidung ist nur sachdienlich, wenn vorab �ber Teile des Einspruchs entschieden wird, die tats�chlich zwischen den Beteiligten im Streit stehen.

Teileinspruchsentscheidungen �ber nicht streitige Teile der Steuerfestsetzung mit dem Ziel, eine Teilbestandskraft herbeizuf�hren, sind rechtswidrig.

Dazu ist ein Verfahren, wie hier bereits beschrieben, beim BFH anh�ngig.

Und es geht auch bei den Rentenversicherungsbeitr�gen nicht um das h�here Recht, sondern um einfachrechtliche gr�nde, deshalb sind Einspr�che diesbez�glich erforderlich.


AdV bei Fahrtkosten w�rde bei einer Entscheidung f�r die Zukunft zur R�ckzahlung mit Zinsen f�hren.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.06.2008, 15:16
Beitrag: #24
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Dann ist es wie �blich, der Stpfl. guckt in die R�hre. Ob mit Vorl�ufigkeit, mit Einspruch oder mit AdV ist dann total egal. Wenn das BVerfG eine solche Entscheidung f�llen sollte, ist das Finanzamt ans geltende Gesetz gebunden. Dies gilt auch bei NV-Erlass, da die untergeordneten F� das tun m�ssen, was der BMF sagt. Nur die Richter, die sind in diesem Fall nat�rlich nicht an einen NV-Erlass gebunden. Dies w�re �brigens ein Grund, trotz Vorl�ufigkeit von einem Rechtsschutzbed�rfnis auszugehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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16.06.2008, 16:15
Beitrag: #25
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,

Zitat:Dies w�re �brigens ein Grund, trotz Vorl�ufigkeit von einem Rechtsschutzbed�rfnis auszugehen.

So sehe ich das auch und w�rde daher grunds�tzlich zum Einspruch i.V.m. Antrag auf ruhendes Verfahren beantragen.
Allerdings sehe ich in der Tat das bereits angesprochene Problem der Argumentation neben der Verfassungsbedenklichkeit. Was will man argumentieren, wenn nicht den Versto� gegen das Leistungsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz?

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.06.2008, 20:50
Beitrag: #26
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
zaunk�nig schrieb:Hallo,

Zitat:Dies w�re �brigens ein Grund, trotz Vorl�ufigkeit von einem Rechtsschutzbed�rfnis auszugehen.

So sehe ich das auch und w�rde daher grunds�tzlich zum Einspruch i.V.m. Antrag auf ruhendes Verfahren beantragen.
Allerdings sehe ich in der Tat das bereits angesprochene Problem der Argumentation neben der Verfassungsbedenklichkeit. Was will man argumentieren, wenn nicht den Versto� gegen das Leistungsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz?


Die beiden Sachen reichen m.E. doch schon, verbunden mit der Begr�ndung des nicht ausreichenden Rechtsschutzes, oder?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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