FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
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07.06.2008, 19:53
Beitrag: #21
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:Zitat:3. 06.06.2008 Eingang weiter TEE mit Datum vom 05.06.2008 Danke, den ersten Punkt werde ich realisieren. mfg Dr. H.C. Freak |
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16.06.2008, 14:59
Beitrag: #22
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,
möchte hier noch einmal zum eigenen Verständnis nachhaken. Zitat:Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen als verfassungswidrig oder als gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßend angesehen werden. Änderungen dieser Regelungen werden von Amts wegen berücksichtigt: ein E I N S P R U C H ist insoweit N I C H T E R F O R D E R L I C H. Soweit Original-Rechtsbehelfsbelehrung eines ESt-Bescheides 2007, und auch verständlich. Was, wenn AdV beantragt wurde, dass BVerfG zum Ergebnis kommt, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt, jedoch dem Gesetzgeber die Möglichkeit lässt nachzubessern und das verfassungsrechtsverletzende Gesetz bis einschließlich 2008 aus Haushaltssicherungsgründen bestehen lässt? Was, wenn der Gesetzgeber einen Nichtanwendungserlass herausgeben würde? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.06.2008, 15:11
Beitrag: #23
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Bei den TEE geht es nicht mehr um die Rentenversicherungbeiträge als Wk alleine, sondern gegen die TEE selbst.
Eine Teileinspruchsentscheidung ist nur sachdienlich, wenn vorab über Teile des Einspruchs entschieden wird, die tatsächlich zwischen den Beteiligten im Streit stehen. Teileinspruchsentscheidungen über nicht streitige Teile der Steuerfestsetzung mit dem Ziel, eine Teilbestandskraft herbeizuführen, sind rechtswidrig. Dazu ist ein Verfahren, wie hier bereits beschrieben, beim BFH anhängig. Und es geht auch bei den Rentenversicherungsbeiträgen nicht um das höhere Recht, sondern um einfachrechtliche gründe, deshalb sind Einsprüche diesbezüglich erforderlich. AdV bei Fahrtkosten würde bei einer Entscheidung für die Zukunft zur Rückzahlung mit Zinsen führen. mfg Dr. H.C. Freak |
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16.06.2008, 15:16
Beitrag: #24
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Dann ist es wie üblich, der Stpfl. guckt in die Röhre. Ob mit Vorläufigkeit, mit Einspruch oder mit AdV ist dann total egal. Wenn das BVerfG eine solche Entscheidung fällen sollte, ist das Finanzamt ans geltende Gesetz gebunden. Dies gilt auch bei NV-Erlass, da die untergeordneten FÄ das tun müssen, was der BMF sagt. Nur die Richter, die sind in diesem Fall natürlich nicht an einen NV-Erlass gebunden. Dies wäre übrigens ein Grund, trotz Vorläufigkeit von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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16.06.2008, 16:15
Beitrag: #25
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,
Zitat:Dies wäre übrigens ein Grund, trotz Vorläufigkeit von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen. So sehe ich das auch und würde daher grundsätzlich zum Einspruch i.V.m. Antrag auf ruhendes Verfahren beantragen. Allerdings sehe ich in der Tat das bereits angesprochene Problem der Argumentation neben der Verfassungsbedenklichkeit. Was will man argumentieren, wenn nicht den Verstoß gegen das Leistungsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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17.06.2008, 20:50
Beitrag: #26
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
zaunkönig schrieb:Hallo, Die beiden Sachen reichen m.E. doch schon, verbunden mit der Begründung des nicht ausreichenden Rechtsschutzes, oder? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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