FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
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05.06.2008, 22:24
Beitrag: #11
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Ja, nur ich möchte den Einspruch begründen, dass der Vorläufigkeitsvermerk nicht ausreicht. Kann da keinen Unterschied zu dem entschiedenen Fall beim FG erkennen.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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06.06.2008, 07:29
Beitrag: #12
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Dann müssen Sie sich allgemein auf die Vorläufigkeiten und deren "unglückliche" Formulierung stützen. Das hat aber nur sekundär mit der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale zu tun.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.06.2008, 07:55
Beitrag: #13
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Zum NFG-Urteil nun hier das Az. beim BFH III R 39/08.
mfg Dr. H.C. Freak |
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06.06.2008, 10:57
Beitrag: #14
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
H-C Du bist ein Schatz!!!!
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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06.06.2008, 11:45
Beitrag: #15
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
jetzt wird er rot
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06.06.2008, 21:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2008 21:21 von Lemgun.)
Beitrag: #16
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:Dann müssen Sie sich allgemein auf die Vorläufigkeiten und deren "unglückliche" Formulierung stützen. Das hat aber nur sekundär mit der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale zu tun. Ja genau darum geht es mir ja, dass ich Bedenken habe, und quasi zur Sicherheit lieber Einsprüche einlege, da ich mit dem Vorläufigkeitsvermerk in dieser Formulierung so meine Probleme habe. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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06.06.2008, 21:29
Beitrag: #17
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:H-C Du bist ein Schatz!!!!Hab mich erholt, ..... , bin wieder da. (Soviel Lobse bekommt man nicht alle Tage, muß man erst mal in die Ecke gehen und verdauen. Nachdem ich meinem Fa dies vorab und anschließend mit Aktenzeichen mitgeteilt habe, und RdV beantragt habe, lagen heute 15 TEE bei mir im Briefkasten. ..... Was soll ich nun machen, ich, der zuwenig Ahnung hat von der AO? Das FA wurde auch daraufhingewisen, das zu diesem Problem sogar ein Verfahren am Thüringer FG anhängig ist zu den TEE. mfg Dr. H.C. Freak |
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07.06.2008, 16:03
Beitrag: #18
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo H-C,
Du hast alles richtig gemacht. Da war ein echt gnadenloser Finanzbeamter am Werk. Gib mir bitte mal folgene Daten: Wann RdV beantragt? Wann Aktenzeichen BFH nachgeliefert? Welches Datum tragen die TEE? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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07.06.2008, 19:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.06.2008 19:24 von Hans-Christian.)
Beitrag: #19
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:Hallo H-C, Hallo Kiharu, Alles per FAX nachweisbar! 1. 10.02.2008 / 08.03.2008 Hinweis auf NFG wegen TEE 1.1 22.05.2008 auf BFH Anhängigkeit hingewiesen. 1.2 25.05.2008 Unwirksamkeit der TEE beantragt 1.3 26.05.2008 Pressemitteilung NFG dem FA gefaxt 1.4 25.05.2008 Auf Verfahren des FG Thüringen (zuständig für Gera) hingewiesen. 1.5 30.05.2008 Az. geleifert von TFG 1.6. 03.06.2008 nochmals auf alle Verfahren hingewiesen, weil weiter TEE kamen 2. 05.06.2008 Az BFH geliefert von Kolegen als E-Mail an FA BCC liegt mir vor 2.1 06.06.2008 selber nochmal Az. BFH gefaxt (früh). 3. 06.06.2008 Eingang weiter TEE mit Datum vom 05.06.2008 Das FA kannte die Anhängigkeit schon vor dem 05.06.2008 Hat es dann noch ganz schnell weitere rausgeschickt? (Unterstellung). Heute habe ich die Pressemitteilung von NFG (Az. BFH) nochmals an das FA gefaxt und die Aufhebung der TEE beantragt. Kann man da noch etwas machen? (Sachaufsichtsbeschwerde?) mfg Dr. H.C. Freak |
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07.06.2008, 19:39
Beitrag: #20
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Zitat:3. 06.06.2008 Eingang weiter TEE mit Datum vom 05.06.2008 Ich gehe davon aus, dass es Dir vornehmlich um diese Entscheidungen geht. Diese gelten erst am 09.05.2008 als bekanntgeben. Alles was zwischen dem Tag der Aufgabe zur Post und der Bekanntgabe passiert, muss sich das Finanzamt auf die Fahnen schreiben. Dafür gibt es m.E. Rechtsprechung. Zitat:06.06.2008 selber nochmal Az. BFH gefaxt (früh). Das heisst, allerspätestens am 06.06.08 (wohl eher schon am 05.06. mit der Mail) und damit vor Bekanntgabe der TEE war dem Finanzamt bekannt, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe vorliegen. Diese TEE sind daher rechtswidrig. Nun stehen dir 2 Möglichkeiten offen: 1. Anschreiben an das Finanzamt über den Vorstehen dort den Sachverhalt nochmals darstellen und darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe vor Bekanntgabe der TEE vorlagen. Deshalb eindringlich um isolierte Aufhebung der TEE bitten (heisst im Fachterminus so) zur Vermeidung weitere Klageverfahren. 2. Sollte das nichts bringen (was ich nicht hoffe), so bleibt Dir nur der Weg zum Gericht mit Klageantrag "isolierte Aufhebung der TEE". Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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