das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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30.01.2014, 10:50
Beitrag: #341
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(30.01.2014 10:12)höfner501 schrieb: LOL, das kommt raus wenn sich der Bearbeiter im Standardtext vertippt. Wenn es das nur wäre. Das FA hat das aber in zwei separaten Briefen vom selben Tage (und vom selben Platz) an die Mandantin geschickt, wo es dann aber tatenlos zur Kenntnis genommen wurde. Bei mir landeten nur zwei (!) Erinnerungsbriefe "...erinnere ich an meine Schreiben vom..." mit Kopien der ersten beiden Briefe. Vielleicht kommt ja noch was mit Eröffnungsbilanz :-) @tosch Und der Hinweis auf § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV war nicht Begründung genug? ® |
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30.01.2014, 11:37
Beitrag: #342
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater | |||
04.09.2014, 08:11
Beitrag: #343
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Die Verweigerung von einfachsten (jährliche ESt-Erklärung von Oma Pusch) telefonischen Auskünften seitens der Finanzkassen über die Vorauszahlungen mit dem Hinweis auf Steuerkonto online nervt gewaltig... Eine gesetzliche Grundlage für dieses Verweigerungsrecht ist mir auch noch nicht untergekommen, oder hab ich da was übersehen?
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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04.09.2014, 09:10
Beitrag: #344
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ist mir diese Woche auch wieder so gegangen. Nicht mal auf "Ich sage Ihnen die Zahl, die ich habe und Sie sagen mir "ja" oder "nein"." Wollte sich die "freundliche" Dame einlassen.
Das nervt wirklich GEWALTIG! ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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04.09.2014, 10:25
Beitrag: #345
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Natürlich nervt das gewaltig, aber die Kassen sind chronisch unterbesetzt und die Finanzverwaltung will weiter abbauen.
Das ist agnz, ganz großer Mist Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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04.09.2014, 10:36
Beitrag: #346
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ob es dann aber wirklich mehr Personalressourcen schont, wenn ich im Vorlauf vor jeder ESt-Erklärung beim FA per Fax einen schriftlichen Kontoauszug anfordere?
Und dazu bin ich jetzt mehr und mehr übergegangen. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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04.09.2014, 14:34
Beitrag: #347
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Fordert doch einen Kontoauszug an. Geht doch recht schnell.
Eine Grundlage für die TELEFONISCHE Verweigerung kann nur Paragraph 30 AO sein, weil Zweifel an der Identität bestehen. Wenn ihr aber regelmäßig mit dem FA Kontakt habt, sollte das aber nicht der Grund sein. Ihr könntet euch allenfalls über diese Praxis beschweren, weil eben keine Verpflichtung zur elektronische Abfrage besteht. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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04.09.2014, 14:37
Beitrag: #348
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Das mit den Kontoauszügen mache ich ja schon. Ist aber oberflüssiger Zusatzaufwand.
Es nervt halt nur, wenn man nur eine einzige Zahl abgleichen will und sich die Finanzkasse querstellt. Ich will ja nicht alle 50 Umsatzsteuer-Buchungen und Verrechnungen und sonstwas abgleichen, sondern nur die bezahlte ESt-VZ im zurückliegenden KJ... Zumal ich seit Jahren empfangsbevollmächtigt bin, meine Tel.-Vorwahl NICHT aus dem Bezirk stammt und ich immer brav und höflich bin. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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04.09.2014, 14:45
Beitrag: #349
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ihr könnt ja mal Spasseshalber auf der Internetseite des Bundsbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachlesen, was man zu "auskunftspflicht Finanzverwaltung Datenschutz" so findet ...:
Demnach besteht das verfassungsrechtlich gebotene Auskunftsrecht der Betroffenen über die zu ihrer Person gespeicherten Daten auch gegenüber der Finanzverwaltung und ist grundsätzlich voraussetzungslos zu gewähren. Diese Forderung wird bekräftigt durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2008 (1 BvR 2388/03) und würde auch die Entwicklung im Informationsfreiheitsrecht des Bundes und der Länder nachvollziehen (siehe etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2012, 7 B 53.11). Trotzdem gewährt die Finanzverwaltung den Betroffenen weiterhin nur bei Darlegung eines „berechtigten Interesses“ Auskunft zu ihren gespeicherten Daten. Diese weitgehende Einschränkung des Auskunftsrechts stellt eine unverhältnismäßige Verkürzung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen dar. Das Bundesministerium der Finanzen bleibt gefordert, einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch zu gewährleisten und hierzu bereichsspezifische Datenschutzregelungen in der Abgabenordnung zu schaffen. Im Zweifelsfalle jedesmal Beschwerde an den Bundesbeauftragten wegen Verstoss gegen § 34 bundesdatenschutzgesetz stellen :-) "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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04.09.2014, 14:50
Beitrag: #350
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(04.09.2014 14:45)Jive schrieb: Im Zweifelsfalle jedesmal Beschwerde an den Bundesbeauftragten wegen Verstoss gegen § 34 bundesdatenschutzgesetz stellen :-) Ja klar. ich habe ja sonst nichts zu tun. ;-) Kann ich dafür die Kammer einspannen? DIE haben nämlich nix zu tun. Zumindest tun sie für MICH nix, was den Kammerbeitrag rechtfertigen würde... (und die 9€/Stunde Aufwandsentschädigung für Prüfungsvorsitz sind nicht üppig genug, darüber hinwegzusehen). ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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