Hallo,
hat jemand vor dieses Jahr die Steuerberaterprüfung zu absolvieren? Werde es diese Jahr versuchen (vorausgesetzt mit der Zulassung geht alles gut).
Falls jemand interesse an einem Austausch von Leid, Freud, Literatur etc. hat, kann sich ja mal hier bemerkbar machen.
Gruß
Buchi
Ich geh 2011/2012 in die Prüfung und obwohl kein Grund besteht, geht mir der A**** jetzt schon auf Grundeis. Fange aber im Juni meinen Lehrgang an, so Gott will.
@Taxman: den wollte ich auch versuchen, wenn es mich im Dezember nach dem Ref in die Beraterschaft treibt...
An alle die schon das Steuerberaterexamen geschreiben/bestanden haben.
Ich habe hierzu eine Frage:
"Sie (die Textausgaben) dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten.
Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig."
Darf ich also bei R 4.8 ein Marker ankleben und auf dieses Griffregister das Wort "Angehörige" schreiben? Das Wort Angehörige ist ja in der Überschrift.
Wie habt Ihr das gehandhabt?
Das kommt mir ein bischen großzügig vor. Aber wenn es erlaubt wäre, solls mir ja recht sein
Gruß
Buchi
Ich hatte nur die § bzw. die Richtlinien-Nummern am Rand stehen.
Kurz vor der Schriftlichen findest Du die Dinger eh´ im Schlaf und brauchst keine Texte mehr drauf.
Ruf doch mal bei Deiner Kammer an und frag die, wie das gehandhabt wird (zu meiner Zeit war noch die OFD zuständig und nicht die Kammer).
Ich hatte alle Gesetze auf Heftstreifen gezogen und diese dann in den Backstein geheftet. Das hatte den Vorteil, dass ich das komplette Gesetz rausnehmen konnte. Blättern zwischen ErbStG und BewG musste ich so nicht.
Außerdem habe ich den unnötigen Quatsch wie KiStG oder RennWLottG rausgeschmissen und statt dessen lieber BGB, HGB und Konsorten eingeheftet. Man trägt dann nicht so schwer.
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich selber nicht mit den Backsteinen, sondern mit den Veranlagungshandbüchern (als Gesamtband und dazu noch der BeW/ErbSt-Band und der AO/FGO-Band ins Examen gegangen bin, weil ich es aus der Praxis immer geschätzt hatte, wenn ich hiner jedem § gleich die passende Richtlinie und die wichtigsten Erlasse stehen habe und dazu noch die Fußnoten voll sind mit den Leitsätzen wichtiger BFH-Urteile...
Das Einzige, was ich als Loseblatt gebraucht hatte, war der Schönfelder und selbst dort hatte ich mir das HGB, das GmbG und das BGB vorne aussortiert und mitten ins Buch geheftet, weil es sich dann einfach leichter blättert.
DIE Idee, liebe Catja, hatte ich ja auch. Aber es haperte an der Umsetzung.
Das sind ja mal richtig gute Tipps, danke.
Ich kann die Backsteine übrigens nicht ertragen. Ich arbeite mit den NWB-Gesetzen und den Richtlinien und Hinweisen von Beck-Texten im dtv. Erlasse natürlich als Loseblattsammlung.
Ursprünglich wollte ich auch mit den Veranlagungshandbüchern ins Examen gehen. Bei denen ist aber leider der Gesetzestext so fett gedruckt. Schwerer zu markieren das.
Wenn Ihr gerade dabei seid aus dem Nähkästchen zu plaudern....
Hat noch jemand Tipps fürs Markieren?
Im Moment markiere ich immer noch mit einer einzigen Farbe und das ziemlich wild durch den Paragraphen.
Ich kann es immer noch nicht glauben, dass ich mich so durchs Studium gemogelt habe.
Gruß
Buchi
Hat nichts mit mogeln zu tun, Juristen markieren nichts! Jedenfalls hier in Berlin geht man mit jungfräulichen Gesetzen ins Staatsexamen. Vorteil: Man kauft eine Woche vorm Examen und verkauft direkt per ebucht (edit by system).