Ich hatte da ein System, hab §§, bei denen ich dringend in die RL kucken sollte, nur angeringelt. Ich denke mal, die RL daneben hinschreiben war nicht erlaubt?!
Hab farbig markiert, mach das heute noch, so kann man selektiv und damit schneller lesen.
da werde ich noch wahnsinnig probleme bekommen, ich hab noch nie, oder besser äußerst selten, gesetze markiert. mich verwirren "picasso"-§§ mehr als alles andere.
ich hatte mal mit nem kollegen ne ust frage zu klären und hatten nur sein gesetz zur hand. das war so bunt, dass die ganzen farben mich eher an einen lsd trip erinnerten. ich konnte es wirklich nicht lesen, aber da werd ich mich wohl dran gewöhnen "müssen".
Nein, musst Du nicht.
Wenn Du mit unmarkierten Gesetzen besser klar kommst, mach das so.
Entscheidend ist nur das, was Dir hilft!
Jeder muss sein eigenes System entwickeln.
Nur blöd: das System darf nicht so aussehen: rot: TB / gelb: Rechtsfolge.
Über die Jahre als Praktiker (und das ist hier ja gerade nicht gefragt!) stelle ich fest, dass mir die Fähnchen am Rand mit den § ausreichen und ich im Text selber nix mehr markiere.
Ich hatte an der Uni mal einen Prof, der angesichts meines Gesetzestextes meinte: "Warum tauchen Sie nicht die ganze Seite in neongelbe Farbe, und machen mit Tip-Ex weg, was Sie für unwichtig erachten, - das wäre effizienter?" => solche Gedankenansätze schulen.
showbee schrieb:Jedenfalls hier in Berlin geht man mit jungfräulichen Gesetzen ins Staatsexamen.
Juristen vielleicht. Der Trabrennbahn zumindest leuchteten immer die neonbunten Exemplare der Backsteine entgegen.
Ich habe eine Zeitlang auch die Stöße der Seiten, in denen das UStG, das EStG usw. abgedruckt waren, buntgemacht. Also so dass man beim geschlossenen Buch sehen konnte, wo UStG anfängt und so.
Ganz ohne Texte geht man in Berlin allerdings in die mündliche Prüfung. Das war mir auch sehr viel sympathischer.
ich hab mir folgendes system zurechtgelegt:
voraussetzung/tatbestand:gelb
rechtsfolge: grün
ausnahmen/negierungen: rot
so das in etwa ein: wenn->dann->sonst system entsteht
ausserdem hab ich vor beginn des kurses ein buch über lerntechniken gelesen, da hab ich tatsächlich sehr viel neues gelernt, weil ich mich damit vorher noch garnicht auseinander gesetzt hatte.
Catja schrieb:Jeder muss sein eigenes System entwickeln.
Nur blöd: das System darf nicht so aussehen: rot: TB / gelb: Rechtsfolge.
Über die Jahre als Praktiker (und das ist hier ja gerade nicht gefragt!) stelle ich fest, dass mir die Fähnchen am Rand mit den § ausreichen und ich im Text selber nix mehr markiere.
Ich hatte an der Uni mal einen Prof, der angesichts meines Gesetzestextes meinte: "Warum tauchen Sie nicht die ganze Seite in neongelbe Farbe, und machen mit Tip-Ex weg, was Sie für unwichtig erachten, - das wäre effizienter?" => solche Gedankenansätze schulen.
Kann Catja nur Recht geben!
Ich habe im Studium immer die "fleißigen Bienchen" bewundert, die Jahr für Jahr ihre Kommentierung in das neue ESt-Handbuch in mühevoller Kleinarbeit übertragen haben! Ich hatte da immer ein schlechtes Gewissen, weil meine Kommentierungen immer weniger wurden, bis zum Schluss nur Einmerker zu den wichtigsten §§ zum schnelleren Finden da waren.
Aber jeder muss für sich sein eigenes Konzept finden!
taxpert
Nur mal so blöd von einer NICHT-Steuerberaterin gefragt: Ist das
Zitat:voraussetzung/tatbestand:gelb
rechtsfolge: grün
ausnahmen/negierungen: rot
erlaubt?
Catja hatte doch genau das Gegenteil behauptet:
Zitat:Nur blöd: das System darf nicht so aussehen: rot: TB / gelb: Rechtsfolge.
Oder ist das wieder von BL zu BL unterschiedlich?
Soweit ich unterrichtet bin, darf mit dieser Systematik nicht markiert werden. War zumindest vor der OFD München so.