Steuerberater

Normale Version: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ???
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huhu :-)

Aufgrund vermehrter anfragen meiner Mandanten beschäftige ich mich gerade mit dem o.a. Thema....


Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen spricht ja leider nur davon, dass "Privatpersonen" anspruchsberechtigt sind..... und da fängt mein Problem an:

Privatperson = natürliche Person ???

wie sieht das z.B. bei 4.3 -Rechnern aus.....

Gibts die Prämie nur wenn der Wagen kein BV ist ???

und unter der blöden Hotline beim Bundesamt läuft nur ne Bandansage ....

Habt Ihr diesbezüglich schon etwas gehört??

lg, Jive
Das Formular für den Zuschuss fragt nicht nach Privat- oder Betriebs-PKW.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Da es keine "Betriebs"personen gibt, gehe ich mal davon aus, dass es egal ist, wie das Fz genutzt wird.

Hat Dein Mandant das Fahrzeug nicht sowieso in 2008 aus dem BV entnehmen wollen?
tosch schrieb:Hat Dein Mandant das Fahrzeug nicht sowieso in 2008 aus dem BV entnehmen wollen?

geht schlecht .. in meinem Fall ist die betriebliche Nutzung über 50%....

und der neue PKW wird auch über 50% liegen ..daher mache ich mir ja gerade diese Gedanken :-)

lg, Jive
naja, bei Einzelgewerbetreibenden ist ja der Halter im Kfz-Brief (oder wie das Ding auf neudeutsch heißt) eingetregen. Dass der PKW sich in irgendeinem BV befunden hat, dürfte daraus nicht ersichtlich sein.

Was anderes kann ich aus der Richtlinie nicht rauslesen.

Und der Halter ist ja eine Privatperson, das Gegenteil wäre für mich eine KapGes oder eine KG.

Möglicherweise eine Gesetzeslücke......
Petz schrieb:Möglicherweise eine Gesetzeslücke......

Viel schlimmer, es ist nur eine Richtlinie, wie bspw. die EStR auch. Ein Richter kann das also auch anders sehen...
Warum sollte er. Letzlich wird die Regelung ja eingeführt, um den Autoumsatz anzukurbeln und der Autoindustrie zu helfen. Ob die neuen Fahrzeuge nur privat, oder auch betr. genutzt werden, dürfte dem Gesetzgeber doch eigentlich egal sein.
@Opa: nein, sonst hätte er nicht den Terminus "Privatpersonen" genutzt. Das zeigt deutlich den Sinn und Zweck, das eben "Unternehmen" wohl nicht gemeint sind, weil Privat eben das sprachliche Gegenteil ist. Da jedoch "Privat" im Vergleich zu "Unternehmer" nicht definiert ist, kommt es auf die Auslegung an. Soll unter Privatperson nur der rein privat genutzte PKW fallen oder auch der teils gewerblich genutzte? Oder gar der PKW des oHG Gesellschafters, der zu 100% betrieblich genutzt wird (dann natürliche Person und Sonderbetriebsvermögen)? Klar ist, dass juristische Personen (GmbH) nicht gemeint sein sollen. Es wäre nun aber widersinnig, den Kommanditisten einer kapitalistischen GmbH & Co. KG mit dessen SBV I zu bevorteilen... Naja. Diskussionswürdig in jedem Fall!
Aus wikipedia:

In der Rechtswissenschaft ist Person jeder, der fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Rechtssubjekt). Dies ist in erster Linie ein lebender Mensch, der als natürliche Person (manchmal auch Privatperson) bezeichnet wird. Seine Rechtsfähigkeit beginnt nach deutschem Recht mit der Vollendung der Geburt, § 1 BGB. Daneben existiert aber auch der in Anlehnung an die natürliche Person entstandene Begriff der juristischen Person, die Kraft gesetzlicher Anerkennung Rechtsfähigkeit erlangt. Hierzu werden z. B. Körperschaften oder Vereinigungen wie der eingetragene Verein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft gezählt.

Wikipedia unterscheidet also die natürliche (Privat-) Person von der juristischen Person.
Danach wäre es egal, ob das Fahrzeug von der Privatperson betrieblich oder "privat" genutzt wird.
@tosch: was wiki macht ist wurscht! Die "Privatperson" ist nicht gesetzlich definiert. Wir haben:
natürliche Person
juristische Person
Unternehmer
Verbraucher
Handelsgesellschaft
Kaufmann
Körperschaft
Betrieb
Freiberufler
Land-und Forstwirt
...

aber nie die Privatperson, deshalb: Problem!
Wobei die "juristische Person" sich unterscheidet in:

juristische Personen des öffentlichen Rechts

und juristische personen des privaten Rechts ( z. B. GmbH)

ist damit eine GmbH auch Privatperson ???

lg, Jive

Edith sagt: Nachdem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nur eine Bandansage läuft, habe ich mal eine Mail hingeschrieben mit der Bitte mir das ganze mal zu definieren.
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