Wenn man es wie du lesen will, ist was dran. Ist halt schnell zusammengestrickt worden, diese Regelung.
Versuch macht klug. Wenns klappt, hat man recht.

Lemgun schrieb:Wenns klappt, hat man recht. 
Und wenn nicht, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung?
Ne, schlimmstenfalls käme die Rückforderung der Prämie bei dem Mann in Betracht. Das kann keine Steuerhinterziehung sein.
Die Richtlinien sagen dazu
Zitat:Bundeshaushaltsordnung
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den
Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§
23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie § 48 bis §
49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie
Abweichungen zugelassen sind