btw. gestern oder heute war im ARD morgenmagazin jemand und "erklärte" die prämie. auf die frage, warum denn nur "privatpersonen" die prämie bekämen und man nicht auf die "wirtschaft" fördern wolle, antwortete der pressesprecher, das "unternehmer" ja bereits den vorsteuerabzug und somit faktische 19% rabatt auf den einkaufspreis beim händler erhielten.
wenn die tatsächlich so denken, dann ist beim BVerwG alles möglich!
Also das scheint sehr unscharf zu sein. Jedenfalls kann ich auch auf dem Antragsformular nicht erkennen, dass eine (teil-) betriebliche Nutzung ausgeschlossen wäre.
Außerdem ist es ja so, dass ein EU/FB/LW einen PKW immer auf seinen Namen kauft und auf seinen Namen/Adresse anmeldet. Auf die Firma/Büro geht gar nicht (weiß ich aus eigener Erfahrung, wollte mal einen PKW auf das Büro anmelden). Das heisst: Kauf und Zulassung ist eigentlich auf "Privat".
Jetzt mal angenommen man könnte einen bisher privaten alt-PKW mit Prämie abwracken und einen neuen kaufen, der dann BV wird.
Wäre dann die Prämie für den Alten oder für für den Neuen? Wäre die Prämie also privat zu vereinnahmen oder Betriebseinnahme?
Haben darüber im Büro auch schon diskutiert. Sofern ein Unternehmer, obwohl er keine Privatperson ist, die Umweltprämie bekommt, tendieren wir zu Kürzung der Anschaffungskosten des Neufahrzeuges.
Lemgun schrieb:Haben darüber im Büro auch schon diskutiert. Sofern ein Unternehmer, obwohl er keine Privatperson ist, die Umweltprämie bekommt, tendieren wir zu Kürzung der Anschaffungskosten des Neufahrzeuges.
tendiere zu Wahlrecht, EStR 6.5 (2)
showbee schrieb:Lemgun schrieb:Haben darüber im Büro auch schon diskutiert. Sofern ein Unternehmer, obwohl er keine Privatperson ist, die Umweltprämie bekommt, tendieren wir zu Kürzung der Anschaffungskosten des Neufahrzeuges.
tendiere zu Wahlrecht, EStR 6.5 (2)
Jupp, danke. Schließe mich an. Ein Blick in Gesetz und Richtlinien hätte geholfen, sorry.
showbee schrieb:Lemgun schrieb:Haben darüber im Büro auch schon diskutiert. Sofern ein Unternehmer, obwohl er keine Privatperson ist, die Umweltprämie bekommt, tendieren wir zu Kürzung der Anschaffungskosten des Neufahrzeuges.
tendiere zu Wahlrecht, EStR 6.5 (2)
Tendiere dazu, dass die Prämie für das Alt-Fahrzeug gezahlt wird und in meinem Beispiel daher privat ist.
Bei "Verrechnung" dann entsprechend Privateinlage.
maxell schrieb:Tendiere dazu, dass die Prämie für das Alt-Fahrzeug gezahlt wird und in meinem Beispiel daher privat ist.
Bei "Verrechnung" dann entsprechend Privateinlage.
Sehe ich nicht so: Die Prämie wird doch primär zur Anschaffung des neuen PKW gezahlt (Konjunkturpaket!!!), die Nennung als "Umweltprämie" zur Abwrackung des Alt-Kfz ist doch nur eine Schimäre und gar nicht das Ziel. Also haben wir durch das Veranlassungsprinzip m.E. eine Betriebseinnahme und kommen deshalb zum Wahlrecht.
Etwas anderes: Wenn der PKW dann zu x% privat genutzt wird, könnte das anh. Verfahren BFH VIII R 57/07 interessant werden.
showbee schrieb:Sehe ich nicht so: Die Prämie wird doch primär zur Anschaffung des neuen PKW gezahlt (Konjunkturpaket!!!), die Nennung als "Umweltprämie" zur Abwrackung des Alt-Kfz ist doch nur eine Schimäre und gar nicht das Ziel. Also haben wir durch das Veranlassungsprinzip m.E. eine Betriebseinnahme und kommen deshalb zum Wahlrecht.
Was aber wiederum bedeuten würde, dass ein privater Erlös verbetrieblicht wird.
Wenn ich mein Privatfahrzeug im Wert von € 2.000 weggebe und dafür die Verschrottungsprämie bekomme, dann halte ich für zweifelhaft, dass ich diese € 2.000 versteuern muß
Ich würde sie ebenfalls privat verbuchen.
Die Verschrottungsprämie bekommt die "Privat"person.
@Tosch: Sicherlich, das macht ja auch alles Sinn, ich will ja nur davor warnen, hier etwas als wahr zu verstehen, was nicht zwingend ist. Der BFH hat das Veranlassungsprinzip zu den Betriebseinnahmen sehr weit gezogen (vgl. Versicherungsentschädigungen bei Wegeunfällen bei Teilprivatfahrten u.ä.). Gerade hier kann auch sagen: Anschaffung neuer PKW für BV --> Einlage Alt-PKW (hier Teilwert = Prämie) zur betrieblichen Verwertung?!