Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
|
11.12.2008, 22:08
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
X erhält in 2009 eine Abfindung 100.000,00, die Fünftelregelung ist anzuwenden.
Ansonsten hat er keine Einkünfte. Er will in 2009 einen Spekulationsgewinn von 50.000,00 erzielen (gut, da musste ich erstmal lachen :-)). Durch die Abgeltungssteuer würde dieser Betrag ja nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Fünftelregelung eingreifen. Im Jahressteuergesetzt ist jedenfalls keine Änderung des § 34 EStG vorgesehen. Vergessen oder beabsichtigt ?!? :-) Für meinen logischen Verstand ist es jedenfalls nicht logisch... |
|||
11.12.2008, 22:33
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
doch, volle schedularisierung der kapitaleinkünfte war beabsichtigt. alles ausnahmen finden sich in § 32d EStG. die kapeinkünfte mit abg.st. wirken sich ja auch bei anderen lfd. einkünften nun nicht mehr progressionssteigernd aus, warum dann im rahmen der 1/5tel regelung?
|
|||
11.12.2008, 22:59
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
naja, vieleicht sollte ich mich daran gewöhnen alte Logiken über Bord zu werfen :-)
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste