Steuerberater

Normale Version: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
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X erhält in 2009 eine Abfindung 100.000,00, die Fünftelregelung ist anzuwenden.

Ansonsten hat er keine Einkünfte.

Er will in 2009 einen Spekulationsgewinn von 50.000,00 erzielen (gut, da musste ich erstmal lachen :-)).

Durch die Abgeltungssteuer würde dieser Betrag ja nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Fünftelregelung eingreifen.

Im Jahressteuergesetzt ist jedenfalls keine Änderung des § 34 EStG vorgesehen.

Vergessen oder beabsichtigt ?!? :-)

Für meinen logischen Verstand ist es jedenfalls nicht logisch...
doch, volle schedularisierung der kapitaleinkünfte war beabsichtigt. alles ausnahmen finden sich in § 32d EStG. die kapeinkünfte mit abg.st. wirken sich ja auch bei anderen lfd. einkünften nun nicht mehr progressionssteigernd aus, warum dann im rahmen der 1/5tel regelung?
naja, vieleicht sollte ich mich daran gewöhnen alte Logiken über Bord zu werfen :-)
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