11.12.2008, 22:08
X erhält in 2009 eine Abfindung 100.000,00, die Fünftelregelung ist anzuwenden.
Ansonsten hat er keine Einkünfte.
Er will in 2009 einen Spekulationsgewinn von 50.000,00 erzielen (gut, da musste ich erstmal lachen :-)).
Durch die Abgeltungssteuer würde dieser Betrag ja nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Fünftelregelung eingreifen.
Im Jahressteuergesetzt ist jedenfalls keine Änderung des § 34 EStG vorgesehen.
Vergessen oder beabsichtigt ?!? :-)
Für meinen logischen Verstand ist es jedenfalls nicht logisch...
Ansonsten hat er keine Einkünfte.
Er will in 2009 einen Spekulationsgewinn von 50.000,00 erzielen (gut, da musste ich erstmal lachen :-)).
Durch die Abgeltungssteuer würde dieser Betrag ja nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Fünftelregelung eingreifen.
Im Jahressteuergesetzt ist jedenfalls keine Änderung des § 34 EStG vorgesehen.
Vergessen oder beabsichtigt ?!? :-)
Für meinen logischen Verstand ist es jedenfalls nicht logisch...