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Abgeltungssteuer und Fünftelregelung - PiranhaVS - 11.12.2008 22:08 X erhält in 2009 eine Abfindung 100.000,00, die Fünftelregelung ist anzuwenden. Ansonsten hat er keine Einkünfte. Er will in 2009 einen Spekulationsgewinn von 50.000,00 erzielen (gut, da musste ich erstmal lachen :-)). Durch die Abgeltungssteuer würde dieser Betrag ja nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Fünftelregelung eingreifen. Im Jahressteuergesetzt ist jedenfalls keine Änderung des § 34 EStG vorgesehen. Vergessen oder beabsichtigt ?!? :-) Für meinen logischen Verstand ist es jedenfalls nicht logisch... RE: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung - showbee - 11.12.2008 22:33 doch, volle schedularisierung der kapitaleinkünfte war beabsichtigt. alles ausnahmen finden sich in § 32d EStG. die kapeinkünfte mit abg.st. wirken sich ja auch bei anderen lfd. einkünften nun nicht mehr progressionssteigernd aus, warum dann im rahmen der 1/5tel regelung? RE: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung - PiranhaVS - 11.12.2008 22:59 naja, vieleicht sollte ich mich daran gewöhnen alte Logiken über Bord zu werfen :-) |