Mal wieder Offenlegung
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15.06.2008, 12:50
Beitrag: #1
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Mal wieder Offenlegung
Habt Ihr schon Erfahrungen, ob es eine Art Schonfrist nach Ablauf der 6-Wochenfrist gibt? Mandant hat erst 5 AT nach Fristablauf (31.5.) veröffentlicht, bis heute hat er noch nichts erhalten. Es wird ja Ordnungsgeld nicht so wie beim Zwangsgeld des Finanzamtes laufen, dass der Vollzug mit Erledigung der gestellten "Aufgabe" eingestellt wird.
frankts |
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17.06.2008, 20:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2008 20:46 von Lemgun.)
Beitrag: #2
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RE: Mal wieder Offenlegung
Ich kenne jemanden, der hat immer noch nicht offengelegt, und immer noch keinen Bescheid... Androhung Bußgeld war schon Ende April 6 Wochen alt...
Man munkelt, dass es beim Bundesanzeiger ein paar Pannen gab, und z.B. Bußgeldbescheide für 2007 statt für 2006 rausgegangen sind, die Betroffenen aber 2006 schon veröffentlicht hatten. Vielleicht ist deshalb noch kein Bescheid für ihn da?!? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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