15.06.2008, 12:50
Habt Ihr schon Erfahrungen, ob es eine Art Schonfrist nach Ablauf der 6-Wochenfrist gibt? Mandant hat erst 5 AT nach Fristablauf (31.5.) veröffentlicht, bis heute hat er noch nichts erhalten. Es wird ja Ordnungsgeld nicht so wie beim Zwangsgeld des Finanzamtes laufen, dass der Vollzug mit Erledigung der gestellten "Aufgabe" eingestellt wird.
frankts
frankts