Zuordnung BAL
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09.02.2015, 15:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2015 15:48 von Opa.)
Beitrag: #1
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Zuordnung BAL
angenommen unterst. Person ist vom 01.01.-31.05. ohne EK.
Ab 01.06. 1.500,- mtl. BAL. Unterstützungszeitraum wird nun v. 01.01.-30.06. geltend gemacht, da Lohnzahlung für Juni erst in Juli gezahlt wird. Sind diese 1.500,- v. Juni trotzdem als eigenes EK für den Unterstützungszeitraum zu werten, obwohl erst in Juli gezahlt? Bisher blieben die 1.500,- immer unberücksichtigt (§ 11 EStG), jetzt rechnet das FA dies mit rein. Gab es da Veränderungen? |
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13.02.2015, 13:48
Beitrag: #2
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RE: Zuordnung BAL
Keiner nen Tip?
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13.02.2015, 14:54
Beitrag: #3
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RE: Zuordnung BAL
Nein, es hat sich nichts geändert. Die Einkünfte in den "Nichtunterhaltsmonaten" bleiben unberücksichtigt.
Alles andere wäre auch unlogisch. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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13.02.2015, 17:22
Beitrag: #4
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RE: Zuordnung BAL
Das sehe ich auch so. Aber das FA besteht drauf, da der Arbeitsvertrag ab 01.06. läuft, den im Juli gezahlten Lohn im Juni mit zu berücksichtigen.
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13.02.2015, 21:12
Beitrag: #5
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RE: Zuordnung BAL
R 33a.3 Abs. 2 Nr. 1
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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