09.02.2015, 15:47
angenommen unterst. Person ist vom 01.01.-31.05. ohne EK.
Ab 01.06. 1.500,- mtl. BAL.
Unterstützungszeitraum wird nun v. 01.01.-30.06. geltend gemacht, da Lohnzahlung für Juni erst in Juli gezahlt wird. Sind diese 1.500,- v. Juni trotzdem als eigenes EK für den Unterstützungszeitraum zu werten, obwohl erst in Juli gezahlt?
Bisher blieben die 1.500,- immer unberücksichtigt (§ 11 EStG), jetzt rechnet das FA dies mit rein. Gab es da Veränderungen?
Ab 01.06. 1.500,- mtl. BAL.
Unterstützungszeitraum wird nun v. 01.01.-30.06. geltend gemacht, da Lohnzahlung für Juni erst in Juli gezahlt wird. Sind diese 1.500,- v. Juni trotzdem als eigenes EK für den Unterstützungszeitraum zu werten, obwohl erst in Juli gezahlt?
Bisher blieben die 1.500,- immer unberücksichtigt (§ 11 EStG), jetzt rechnet das FA dies mit rein. Gab es da Veränderungen?