Zuordnung BAL - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Zuordnung BAL (/showthread.php?tid=3227) |
Zuordnung BAL - Opa - 09.02.2015 15:47 angenommen unterst. Person ist vom 01.01.-31.05. ohne EK. Ab 01.06. 1.500,- mtl. BAL. Unterstützungszeitraum wird nun v. 01.01.-30.06. geltend gemacht, da Lohnzahlung für Juni erst in Juli gezahlt wird. Sind diese 1.500,- v. Juni trotzdem als eigenes EK für den Unterstützungszeitraum zu werten, obwohl erst in Juli gezahlt? Bisher blieben die 1.500,- immer unberücksichtigt (§ 11 EStG), jetzt rechnet das FA dies mit rein. Gab es da Veränderungen? RE: Zuordnung BAL - Opa - 13.02.2015 13:48 Keiner nen Tip? RE: Zuordnung BAL - Stadtkatze - 13.02.2015 14:54 Nein, es hat sich nichts geändert. Die Einkünfte in den "Nichtunterhaltsmonaten" bleiben unberücksichtigt. Alles andere wäre auch unlogisch. RE: Zuordnung BAL - Opa - 13.02.2015 17:22 Das sehe ich auch so. Aber das FA besteht drauf, da der Arbeitsvertrag ab 01.06. läuft, den im Juli gezahlten Lohn im Juni mit zu berücksichtigen. RE: Zuordnung BAL - Stadtkatze - 13.02.2015 21:12 R 33a.3 Abs. 2 Nr. 1 |