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Zuordnung BAL - Opa - 09.02.2015 15:47

angenommen unterst. Person ist vom 01.01.-31.05. ohne EK.
Ab 01.06. 1.500,- mtl. BAL.
Unterstützungszeitraum wird nun v. 01.01.-30.06. geltend gemacht, da Lohnzahlung für Juni erst in Juli gezahlt wird. Sind diese 1.500,- v. Juni trotzdem als eigenes EK für den Unterstützungszeitraum zu werten, obwohl erst in Juli gezahlt?
Bisher blieben die 1.500,- immer unberücksichtigt (§ 11 EStG), jetzt rechnet das FA dies mit rein. Gab es da Veränderungen?


RE: Zuordnung BAL - Opa - 13.02.2015 13:48

Keiner nen Tip?


RE: Zuordnung BAL - Stadtkatze - 13.02.2015 14:54

Nein, es hat sich nichts geändert. Die Einkünfte in den "Nichtunterhaltsmonaten" bleiben unberücksichtigt.
Alles andere wäre auch unlogisch.


RE: Zuordnung BAL - Opa - 13.02.2015 17:22

Das sehe ich auch so. Aber das FA besteht drauf, da der Arbeitsvertrag ab 01.06. läuft, den im Juli gezahlten Lohn im Juni mit zu berücksichtigen.


RE: Zuordnung BAL - Stadtkatze - 13.02.2015 21:12

R 33a.3 Abs. 2 Nr. 1