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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
28.10.2013, 18:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2013 18:10 von meyer.)
Beitrag: #21
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Die Mitteilung nach § 92 EStG muss aber lt. Gesetz enthalten: "die Bestätigung der durch den Anbieter erfolgten Datenübermittlung an die zentrale Stelle im Fall des § 10a Absatz 5 Satz 1."

Insofern hat sollte dieser zumindest bei der Sachverhaltsklärung eine wichtige Rolle zukommen.
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28.10.2013, 19:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2013 19:23 von Opa.)
Beitrag: #22
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Ich hab schon hunderte Bescheinigungen n. § 92 gesehen, aber den Satz hab ich bisher nirgends gelesen. Ich finde nix darauf, daß irgendetwas mit der Datenübermittlung an das FA zu tun hat.
Habe witziger weise gerade eine "Bescheinigung zur Vorlage beim FA" gefunden.

"Wichtiger Hinweis:
Die maschinelle Übermittlung Ihrer AV-Beiträge an die Finanzverwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Für die Berücksichtigung dieser Beiträge als SA fügen Sie daher bitte die Bescheinigung Ihrer ESt.-Erklärung bei."

Datiert v. April 2013. Und es ist nicht die Bescheinigung n. § 92, sondern eine extra Bescheinigung. Bin hier immer noch im Einspruchsverfahren, da die Übermittlung bis heute nicht erfolgt ist. Ein anderes FA war da schon rigoroser. Da hab ich eine Einspruchsentscheidung, da die 92 Bescheinigung nicht ausreicht und keine elektronische Übermittlung erfolgte.

Soviel zum Thema "Spielball" zw. Versicherung und FA.

Ich mach jetzt hier Schluss zu diesem Thema, sonst träum ich noch davon. Fakt ist und bleibt: Es ist ein riesiges bürokratisches Monster und insgesamt absolut nicht empfehlenswert. Ich würde es abschaffen. Ich hab mir auch geschworen keine Einsprüche hierzu mehr zu schreiben. Wenn das FA die Berücksichtigung ablehnt..mir egal. Mitteilung an die Mandanten darüber und fertig. Mir ist es lieber einen Mandanten zu verlieren, als mich mit diesem Sch... über Monate herumzuärgern.
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29.10.2013, 12:57
Beitrag: #23
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Ich bin da schmerzbefreit :-)

Mein Bruder ist anwalt und wenn da von der Versicherung weder eine elektronische Übermittlung noch eine ordnungsgemäße BEscheinigung kommt
setzt mein Bruder denen eine Frist mit dem hinweis, dass die Kosten für das Einspruchsverfahren sowie ein eventuelles Klageverfahren aufgrund der Pflichtverletzung der Versicherung vermutlich selbstverständlich auch von denen im Wege des Schadensersatzes übernommen werden.

Das fruchtet dann meist den Vorgang erheblich zu beschleunigen ^^

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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29.10.2013, 16:34
Beitrag: #24
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(28.10.2013 15:41)meyer schrieb:  Das BMF hat, ich glaube ab 2011 die neue Berechnung für allgemein anzuwenden erklärt, daher wurden für 2011 immer die neuen Berechnungen angefordert. In den allermeisten Fällen änderte sich dadurch aber nichts. Ich hatte einen Fall, in dem es günstiger wurde, da kann man sich dann für frühere Jahre auf die günstigere Berechnung berufen.
Das BMF-Schreiben ist v. 13.09.2010, gültig ab 01.01.2010.

Und die neue Berechnungsgrundlage kam heute auch schon:
während ursprünglich auf Basis von JLZ (Jahresleistungszahlen) 14 Jahre (1933-1976) mit Beitragszahlungen von mehr als dem Höchstbeitrag zur ges. RV und ein Rentenanteil von 9,96 % ausgewiesen waren, sind es lt. neuer Bescheinigung nur noch 5 Jahre (1973-1977) und 1,28 %.

Sieht irgendwie nach Klärungsbedarf aus.
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29.10.2013, 22:20
Beitrag: #25
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Ich versteh nur Bahnhof. Ihr seit euch sicher, dass das Steuerfragen sind?

Big Grin Big Grin Big Grin
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29.10.2013, 23:42
Beitrag: #26
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(29.10.2013 22:20)showbee schrieb:  Ihr seit euch sicher, dass das Steuerfragen sind?

Leider sehr sicher!

schönen Tag noch

phönix
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25.11.2013, 21:48
Beitrag: #27
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(25.10.2013 12:06)Opa schrieb:  Hier kannst du etwas nachlesen. Aber da ist wieder der Unterschied zw. Theorie und Praxis. Big Grin

Mal die (VBL)Kurzfassung: Bisher war es so, daß der AG dem AN einen Zuschlag gezahlt hat und dieser Zuschlag (Brutto) versteuert wurde und SV-pflichtig war.
Dann gab es aber in 2011 besagtes Urteil, daß besagter Zuschlag auch Steuer- und SV-frei gezahlt werden konnte, aber mit der Auswirkung, daß es keine Riester-Förderung mehr gab. In 2011 wurden alle AN/Vers. gefragt, welche Methode sie wollen, die Alte o. die Neue. Wer nichts getan/geantwortet hat wurde die neue Regelung angewendet. Klar der AG spart die SV-Beiträge. Ab 2012 wurde es generell so angewendet, wenn der AN/Vers. nicht direkt widersprochen hat....

Ergänzung: In Berlin haben derzeit viele Angestellte im öffentlichen Dienst von ihrem Arbeitgeber ein „Informationsschreiben“ und gleichzeitig einen vielseitigen Antrag auf Erstattung der Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge 2009-2012 erhalten, mit dem nun auch die Sozialversicherungsfreiheit für die VBL- Einzahlungen für die Jahre 2009-2012 beantragt werden soll, da diese aufgrund von Verlautbarungen der SV-Spitzenverbände bisher nicht umsetzbar war.

Da ich heute in dieser Sache um Rat gefragt wurde, hatte ich aufgrund unserer Diskussion wenigstens schon einmal eine Grundlage, um zu wissen worum es hier überhaupt geht. Ich gebe zu: Ein normaler beliebiger Angestellter im öffentlichen Dienst ist mit der Entscheidung, welche Anträge er mit dem vielseitigen Formblatt stellen soll, völlig überfordert. Für jede Art von Versicherung sind nämlich in Größenordnungen Varianten vorstellbar, wie die zur Diskussion stehenden Geldmittel verwendet werden sollen. Nach Diskussion mit dem möglichen „Antragsteller“ haben wir dann einige Kreuze gemacht, ob das im Resultat die richtigen sind, wird sich wohl in meinem Leben nicht mehr entscheiden…

schönen Tag noch

phönix
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26.11.2013, 10:14
Beitrag: #28
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Da ist Berlin wohl etwas hinterher. Hier ist das schon fast ein Jahr her, war wohl so am Jahresanfang. Nur sind m.E. hierzu "alle Messen gelesen". Spar dir die Arbeit.
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