Steuerberater

Normale Version: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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In einem aktuellen Fall habe ich für 2012 die Situation, dass das Finanzamt die Altersvorsorgebeiträge gemäß § 10a EStG nicht zum Abzug zugelassen hat, da wieder einmal der Datensatz gefehlt hat oder nicht auffindbar war. Ich habe daraufhin dem Finanzamt den vom Anbieter (hier VBL Karlsruhe) erstellten Kontoauszug 2012 zur Verfügung gestellt, diesen hatte der Mandant jedenfalls von der VBL erhalten.

Das Finanzamt möchte immer noch nicht antragsgemäß veranlagen und wünscht sich unbedingt einen Datensatz oder die Ersatzbescheinigung gemäß Vordruck laut BMF, 18.8.2011, IV C 3 - S 2222/09/10057 :003.
Bestehenden denn keine Möglichkeiten, auch außerhalb des Vordrucks mal etwas zu akzeptieren?
Theoretisch ja, praktisch nein.

Das FA bekommt jährlich eine Liste von der Deutschen Rentenversicherung Bund, nämlich in den Fällen, wo die Veranlagung nicht mit dem Datensatz der DRB übereinstimmt. Ggfs. sind die Steuerbescheide zu korrigieren.

Diese Datensätze müssen zwingend übereinstimmen.
Mit dieser Sch... schlag ich mich in jedem 2. Fall rum.
Aber das haben wir hier wohl schon öfter diskutiert.

Ohne elektronische Meldung lehnt das FA kategorisch ab. Der Stpfl./Versicherte wird hier zum Spielball zw. FA und Vers.

VBL und auch ZVK setzen dem noch eine Krone auf. Viele AN wissen gar nicht, daß sie eine "Riester"Rente haben, weil es eine Pflicht-Vers. ist und der AG die Beiträge zahlt. Durch das SV-Urteil werden die VBL Renten nun aber oft Steuer- u. SV-Frei gestellt, mit der Folge:
Es ist keine "Riester"Rente mehr. Hier sieht fast keiner mehr durch.

Wenn mich ein Mandant fragt, ob Riester Sinn macht: Ich bleib bei meiner Meinung NEIN. Der Riester gehört in den Knast.
(25.10.2013 09:32)Opa schrieb: [ -> ]Durch das SV-Urteil werden die VBL Renten nun aber oft Steuer- u. SV-Frei gestellt, mit der Folge:
Es ist keine "Riester"Rente mehr. Hier sieht fast keiner mehr durch.
Das hatte ich bisher nicht so realisiert. Hast Du mal einen Link zum Durchlesen, damit ich das auch in meinen Schädel reinbekomme?

Zitat:Wenn mich ein Mandant fragt, ob Riester Sinn macht: Ich bleib bei meiner Meinung NEIN. Der Riester gehört in den Knast.
Och, die Grundidee war 1998 bestimmt o.k., aber was in den vergangenen 15 Jahren daraus in der Umsetzung und in den Nebenbestimmungen daraus gemacht wurde, ist eine Katastrophe.
Hier kannst du etwas nachlesen. Aber da ist wieder der Unterschied zw. Theorie und Praxis. Big Grin

Mal die (VBL)Kurzfassung: Bisher war es so, daß der AG dem AN einen Zuschlag gezahlt hat und dieser Zuschlag (Brutto) versteuert wurde und SV-pflichtig war.
Dann gab es aber in 2011 besagtes Urteil, daß besagter Zuschlag auch Steuer- und SV-frei gezahlt werden konnte, aber mit der Auswirkung, daß es keine Riester-Förderung mehr gab. In 2011 wurden alle AN/Vers. gefragt, welche Methode sie wollen, die Alte o. die Neue. Wer nichts getan/geantwortet hat wurde die neue Regelung angewendet. Klar der AG spart die SV-Beiträge. Ab 2012 wurde es generell so angewendet, wenn der AN/Vers. nicht direkt widersprochen hat.

Mich haben in der Zeit sehr viele gefragt was denn nun günstiger sei. Darauf gab es eigentlich nur eine Antwort: Keine Ahnung! Cool

Jeder Fall ist anders, je nach Kindern, Einkommen bzw. Beitrag.
Beispiel: Es werden 600,- in die VBL-Riester-Rente eingezahlt.
Alt: 154,- Zulage (wenn voller Beitrag v. 4%)
Neu: Steuer+SV (ich hab meist grob mit 50% gearbeitet), macht ca. 300,- mehr Netto, aber keine Zulage mehr
Nebeneffekt: Das Brutto sinkt, damit später weniger gesetzl. Rente (DRV) und auch weniger Riester-Rente, da die Zulage nicht mehr in den Vertrag fliesst. Also macht man hier jetzt ca. 150,- p.a. gut, bekommt später aber weniger Rente. Nur kann es derzeit keiner ausrechnen (weder VBL noch DRV) wieviel weniger es denn ist.

Wenn Kinder da sind, ist oft die alte Regelung besser, da Zulage (154,-) und extra Kinderzulage (185,-) gezahlt werden. Aber die Kinder sind auch irgendwann mal raus.
Wenn man sich das so durchliest, kann einem fast schlecht werden...
Dazu kommt die Ahnungslosigkeit der Mandanten, wenn ich sie frag.

"Ich brauch die Bescheinigung über die Riester-Rente. - Ich hab keine Riester-Rente."

"Haben Sie die Beiträge Steuer- u. SV-Frei gestellt. - Ich hab gar nix gemacht."

"Haben Sie eine Riester-Rente? - Keine Ahnung. o. Naja, ich hab da was bei der XY-Versicherung, ist das Riester?"

...
(25.10.2013 09:32)Opa schrieb: [ -> ]Ohne elektronische Meldung lehnt das FA kategorisch ab. Der Stpfl./Versicherte wird hier zum Spielball zw. FA und Vers.

Zu allererst tut es mir leid für den Steuerpflichtigen, aber er wird nicht zum Spielball.

Das Finanzamt weißt ihn darauf hin, dass ohne die eDaten keine Abzugsfähigkeit gegeben ist. Das ist keine Idee des FA, sondern des Gesetzgebers. Und auch der Versicherer weiß das.

Für Probleme bei der Übermittlung die durch die Infrastruktur des Staates verursacht sind, hätte ich auch noch Verständnis, aber wenn Bescheinigungen nicht übermittelt werden können, weil die Angaben des Versicherers fehlerhaft oder unvollständig sind, dann liegt der schwarze Peter beim Versicherer bzw. dessen Mitarbeiter.
Es ist mir bzw. dem Mandanten doch völlig egal wo der Fehler liegt und wer daran schuld ist. Das FA sagt es liegen keine Daten vor und der Versicherer sagt, daß alles ordnungsgemäß übermittelt wurde. Wie soll ich jetzt herausfinden wo der Fehler liegt? Also wird man zum Spielball.
Wenn der Staat so etwas wie Riester einführt und sagt es werden keine Papierbescheinigungen mehr akzeptiert, dann muss er für eine "Infrastruktur" sorgen, daß dies elektronisch möglich und einsehbar (kontrollierbar) ist.
Selbstverständlich wird eine Papierbescheinigung akzeptiert. Es muss aber die 10a-Bescheinigung sein.
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