Therapiehund
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08.11.2007, 10:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2007 10:06 von frankts.)
Beitrag: #1
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Therapiehund
Hallo zusammen,
Ergotherapeutin möchte sich für Ihre Praxis einen Therapiehund anschaffen und sämtliche Kosten als Betriebsaufage geltend machen (Was sonst auch!). Die Hobbyschiene ist durch einen "privaten" Vierbeiner abgedeckt. Ich finde zu diesem Thema gar nichts, bin aber eher der Meinung dies müßte so zu begründen und zu machen sein. Natürlich sollten entsprechende Nachweise für die Nachwelt=Betriebsprüfer aufbewahrt werden. Wie seht Ihr das als steuerliche Fachleute (nicht Hundefreunde)? Grüße aus dem noch grünen* Bayern frankts *wettertechnische Beschreibung |
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08.11.2007, 10:38
Beitrag: #2
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RE: Therapiehund
Hm, ich hab bei einem Mandanten die Hunde als Wachhunde "im Betriebsvermögen".
Hat noch nie Probleme bei ner BP gegeben! Und da sind keine "privaten" Hunde vorhanden... Haufe hat zum Thema "Wachhund" ne Menge Info, das müsste doch dann analog anwendbar sein?! ----------------- LG Clematis |
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08.11.2007, 10:52
Beitrag: #3
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RE: Therapiehund
Hallo,
Ob Hund, Pferd, Delfin oder Zoo, ist alles schon anerkannt worden. Wenn die Leistungen abrechenbar sind (z.B. über die Krankenkassen), dienen Tiere dem Unternehmen bzw. dem beruflichen Zweckbetrieb. Ich sehe keine Probleme. Habe dazu im "Steuernetz" auch mal einen entsprechenden Link eingestellt (Hippotherapeutin). ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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