08.11.2007, 10:05
Hallo zusammen,
Ergotherapeutin möchte sich für Ihre Praxis einen Therapiehund anschaffen und sämtliche Kosten als Betriebsaufage geltend machen (Was sonst auch!). Die Hobbyschiene ist durch einen "privaten" Vierbeiner abgedeckt.
Ich finde zu diesem Thema gar nichts, bin aber eher der Meinung dies müßte so zu begründen und zu machen sein. Natürlich sollten entsprechende Nachweise für die Nachwelt=Betriebsprüfer aufbewahrt werden. Wie seht Ihr das als steuerliche Fachleute (nicht Hundefreunde)?
Grüße aus dem noch grünen* Bayern
frankts
*wettertechnische Beschreibung
Ergotherapeutin möchte sich für Ihre Praxis einen Therapiehund anschaffen und sämtliche Kosten als Betriebsaufage geltend machen (Was sonst auch!). Die Hobbyschiene ist durch einen "privaten" Vierbeiner abgedeckt.
Ich finde zu diesem Thema gar nichts, bin aber eher der Meinung dies müßte so zu begründen und zu machen sein. Natürlich sollten entsprechende Nachweise für die Nachwelt=Betriebsprüfer aufbewahrt werden. Wie seht Ihr das als steuerliche Fachleute (nicht Hundefreunde)?
Grüße aus dem noch grünen* Bayern
frankts
*wettertechnische Beschreibung