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Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
19.10.2013, 21:52
Beitrag: #5
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(19.10.2013 19:16)Fisherman72 schrieb:  Jetzt kommt Ihr! ;-)
Warum sollten wir? Big Grin

Warte ab, bis das FA die Vorläufigkeit aufhebt oder den Bescheid irgendwann rückwirkend ändert.
Oder klage gegen die Einspruchsentscheidung.
Eine Diskussion mit uns hilft Dir nicht, Dein FA ist an unsere rechtliche Beurteilung nicht gebunden.

Aber an die des BFH. Warum also willst du das Urteil nicht in Deinem Sinne nutzen?
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht - tosch - 19.10.2013 21:52

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