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pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
19.10.2007, 10:49
Beitrag: #11
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
frankts schrieb:Definitiv - die steuerfreie Erstattung geht auch beim Minijob

Bloß: Ist das noch ein Minijob????????????? Ich kenn nur einen "Selbständigen", der auf diese Hungertour arbeitet.
Gruß
frankts

Steuerfreie Zuschüsse, die mit dem Minijob zusammenhängen, o.K. da hatte ich wohl einen Knoten, wo keiner sein sollte.

Aber entweder schamlose Ausbeutung oder fiktiver Fall.

Ich schau noch mal nach in steuernetz.de, es ging bei den Reisekosten um eine Erstattung außerhalb des Minijobs.

Also womöglich aneinandervorbeidiskutiert.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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19.10.2007, 10:57
Beitrag: #12
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
Hab nochmal nachgeschaut.

Der Minijob beinhaltet nicht die Fahrten zu den Kunden.
Daher sind m.E. nach auch keine steuerfreien Zuschüsse zahlbar.

Hätte es sich um Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Minijob gehandelt, dann stimme ich zu, das dies geht.

Alle haben nicht genau gelesen.
Ich auch nicht.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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19.10.2007, 11:10
Beitrag: #13
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
Vielleicht zur Klarstellung (auch wenn die Frage schon gegessen ist):
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):
§ 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
1.
einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt,
..........
§ 40a EStG bezieht sich eindeutig auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung
Grüße
frankts
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19.10.2007, 11:18
Beitrag: #14
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
frankts schrieb:Vielleicht zur Klarstellung (auch wenn die Frage schon gegessen ist):
...

Liegt mir aber immer noch, aber nicht mehr lange Wink, im Magen.

Danke für die Hinweise.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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19.10.2007, 11:26
Beitrag: #15
oT
Ich täte jetzt Mittag machen, dann liegt was Angenehmeres im Magen.
Mahlzeit
frankts
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19.10.2007, 11:32
Beitrag: #16
RE: oT
frankts schrieb:Ich täte jetzt Mittag machen, dann liegt was Angenehmeres im Magen.
Mahlzeit
frankts

MahlzeitWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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19.10.2007, 15:23
Beitrag: #17
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
Nun ist alles geklärt.
Wieder mal was dazu gelernt.

Dank nochmal an allen, die mir auf die Sprünge geholfen haben.

Ja, ja ich weiß:

"Nichts lernen wir so spät und verlernen wir so früh, wie zuzugeben, das wir Unrecht hatten"
Marie von Ebner-Eschenbach

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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19.10.2007, 21:38
Beitrag: #18
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
Ich habe heute unseren Fachmann dafür mal gefragt, da das nicht mein Spezialgebiet ist.

Er hat bestätigt, dass bei einem echten Mini-Job steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse die 400 €-Grenze nicht "kaputt" machen.
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20.10.2007, 09:31
Beitrag: #19
RE: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
Mich hat das fürchterlich gewurmt, das ich so falsch lag.

Hier mal der Versuch, warum ich den falschen Weg gegangen bin. Das soll keine Rechtfertigung sein, sondern nur eine Erklärung, wie schnell man einen "falschen Blickwinkel" (danke zaunkönig) bekommen kann.

1. In Foren arbeitet man meistens im "Echtzeitbetrieb", Also unterliegt man der Versuchung auch schnell zu reagieren zu Lasten tiefgründigeren Nachdenkens in Zweifelsfällen. Dazu kommt dann noch der "nicht-verhinderungs-streit-instinkt"

2. Falscher Schluß von mir zu dem Problem, da wo keine WK abziehbar sind, können auch keine steuerfreien Zuschläge bezahlt werden. Verleitet durch §3 Nr. 16 "...nur insoweit steuerfrei ... als sie ... abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen."

3. Verleitet lassen durch die Aussage im steuernetz: "Der AN bekommt keine WK erstattet bspw. n. § 3 16. EStG, sondern einen Auslagenersatz nach § 3 50. EStG. Ein kleiner, aber feiner Unterschied." Im §3 Nr. 50 steht als R22 (in meiner Handausgabe 2005 Sonderdruck Lohnsteuer, vermutlich nicht mehr gültig) "Die Steuerfreiheit ... nach §3 Nr. 50 ist stets dann ausgeschlossen, wenn die Ausgaben durch das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind"

4. Keine aktuelle Rechtsgrundlage genutzt.

So schnell kann man zu falschen Schlüssen gelangen.
Asche auf mein Haupt. Ich werde es versuchen abzuarbeiten, sprich wieder gut zu machen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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