Steuerberater

Normale Version: pauschalversteuerter Minijob und steuerfreie Zuschüsse.
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Hallo,

sind steuerfreie Zuschüsse für Fahrtkosten bei einem pauschalversteuerten 400,00€ Minijob durch den AG zahlbar?
Hallo,

ja!

Begründung siehe steuernetz.
zaunkönig schrieb:Hallo,

ja!

Begründung siehe steuernetz.

In steuernetz wurde nur von Uwe eine Begründung angeführt. Die betraf aber allgemein nur die geringfügige Beschäftigung. Bei einem pauschal mit 2% versteuerten Minijob sind aber im Gegensatz zu anderen geringfügigen Beschäftigungen WK nicht als Aufwendungen berücksichtigungsfähig. Bei diesen können in Höhe der abziehbaren Aufwendungen steuerfreie Zuschüsse gezahlt werden. Bei 2%-Versteuerung aber nicht m.E.

Bitte um Auffassungen dazu.
Ja, diese Zuschüsse sind zahlbar.
s. die Bibel der Lohnsteuerprüfer: Rehm, Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2007, S. 472 Buchst. e

Gruß aus dem Süden Bayerns, wo die Temperaturen langsam sinken, alle auf den Schnee warten und das Kochelofenholz schon bereit liegt.
Schönes Wochenende
frankts
Es ist wohl bekannt:

Bei einem AN (kein Minijob) werden steuerfreie Zuschüsse, die die WK übertreffen zum Bruttolohn zugerechnet und dadurch nachträglich versteuert.

Wenn keine WK bei einem Minijob, der mit 2% pauschal versteuert wurde, ansetzbar sind, sollen dann steuerfreie Zuschläge ohne Kontrolle über eine Einkommensteuererklärung zahlbar sein?
frankts schrieb:Ja, diese Zuschüsse sind zahlbar.
s. die Bibel der Lohnsteuerprüfer: Rehm, Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2007, S. 472 Buchst. e

Gruß aus dem Süden Bayerns, wo die Temperaturen langsam sinken, alle auf den Schnee warten und das Kochelofenholz schon bereit liegt.
Schönes Wochenende
frankts

Auch bei einem mit 2% versteuerten Minijob?

Da fährt der AN täglich 200km zu Kunden und bekommt steuerfrei rund 14000€. Das ist in Ordnung?
Wir haben bei meinem Mandanten seit Jahren eine 400€-Kraft, die mehr Fahrtkostenersatz wie Lohn bekommt. SozVers- u. LSt-Prüfung ohne Beanstandung.

Mir kommen nur leichteste Zweifel an einem echtem 400€-Job in dem geschilderten Fall, wenn ich die Erstattung auf Arbeitstage umrechne. So wie unter fremden Dritten scheint das nicht zu sein, oder?
Gruß
frankts
frankts schrieb:Wir haben bei meinem Mandanten seit Jahren eine 400€-Kraft, die mehr Fahrtkostenersatz wie Lohn bekommt. SozVers- u. LSt-Prüfung ohne Beanstandung.

Mir kommen nur leichteste Zweifel an einem echtem 400€-Job in dem geschilderten Fall, wenn ich die Erstattung auf Arbeitstage umrechne. So wie unter fremden Dritten scheint das nicht zu sein, oder?
Gruß
frankts

Ich vermute auch, das es sich um einen fiktiven Fall handelt, bei den man sich die Köpfe heiß redet.

Ist eure 400€-Kraft mit 2% pauschal versteuert?

Ich bin immer noch der Auffassung, das §3 Nr.16 nur gilt, soweit WK abziehbar sind. Und sind die bei 2%-Versteuerung?
zaunkönig schrieb:Hallo,

ja!

Begründung siehe steuernetz.

Hallo,

hab ich zu spät gelesen eben.

Ich bin schwer überzeugbar zur Zeit. Vor allem, wenn es um Größenordnungen geht, die nicht einmal bei einem AN im normalen Arbeitsverhältnis vom FA anerkannt werden.
Definitiv - die steuerfreie Erstattung geht auch beim Minijob

Bloß: Ist das noch ein Minijob????????????? Ich kenn nur einen "Selbständigen", der auf diese Hungertour arbeitet.
Gruß
frankts
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