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Steuerbilanz
18.10.2012, 18:07
Beitrag: #11
RE: Steuerbilanz
Und wenn er Kaufmann ist und wegen § 1 (2) Alternative 2 oder § 241a HGB keine Handelsbilanz aufstellt, dann braucht er das auch nicht für die Steuer.

Cloud selbst hat mit seinem Zitat ja explizit darauf hingewiesen (aber den unzutreffenden Schluss gezogen): Das Fettgedruckte bezieht sich auf eine Steuerbilanz nach § 5. Zu § 4(1) steht weiter oben was.

Darüber hinaus werden viele Bewertungen (z.B. HK) via Richtlinie ins HGB verlinkt. Das wäre nicht notwendig, wenn eine Pflicht zur Aufstellung einer HBil bestünde.

®
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19.10.2012, 09:08
Beitrag: #12
RE: Steuerbilanz
(18.10.2012 17:10)Dragon schrieb:  
(18.10.2012 15:53)limo schrieb:  Wenn der Mdt. kein Kaufmann ist besteht auch keine gestzliche Verpflichtung zur Erstellung eine handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Oder sehe ich das falsch?

Ich sehe das auch so. Wenn ein Freiberufler eine Bilanz erstellt, dann muss er doch auch keine Handelsbilanz abgeben!

Ein Freiberufler hat ja auch kein Gewerbebetrieb i.S. des § 1 (2) HGB. Ein Gewerbebetrieb ist immer ein Kaufmann, es sei denn es trifft § 1(2) HGB zu oder er ist nach 241a HGB von der Pflicht befreit.

Die Veröffentlichung spielt dabei überhaupt keine Rolle, da es sich um Sondervorschriften für die Kap handelt. Das hat keinen Einfluss darauf ob ich eine Bilanz erstellen muss.

Über das Thema des kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes kann man widerum trefflich streiten.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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19.10.2012, 10:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2012 10:16 von Dragon.)
Beitrag: #13
RE: Steuerbilanz
(19.10.2012 09:08)tolledeu schrieb:  
(18.10.2012 17:10)Dragon schrieb:  
(18.10.2012 15:53)limo schrieb:  Wenn der Mdt. kein Kaufmann ist besteht auch keine gestzliche Verpflichtung zur Erstellung eine handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Oder sehe ich das falsch?

Ich sehe das auch so. Wenn ein Freiberufler eine Bilanz erstellt, dann muss er doch auch keine Handelsbilanz abgeben!

Ein Freiberufler hat ja auch kein Gewerbebetrieb i.S. des § 1 (2) HGB. Ein Gewerbebetrieb ist immer ein Kaufmann, es sei denn es trifft § 1(2) HGB zu oder er ist nach 241a HGB von der Pflicht befreit.

Die Veröffentlichung spielt dabei überhaupt keine Rolle, da es sich um Sondervorschriften für die Kap handelt. Das hat keinen Einfluss darauf ob ich eine Bilanz erstellen muss.

Über das Thema des kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes kann man widerum trefflich streiten.

Da gehe ich mit. Am Ende muss nur eine H-Bilanz erstellt werden, wenn man den Restriktionen des HGB´s unterliegt und das muss vorliegend ja nicht gegeben sein.

Das mit dem Freiberufler war wohl etwas aus dem hohlen Kopf geschossen Cool, wollte aber eigentlich nur darauf abstellen, dass nur weil jemand nach dem Steuerrecht eine Bilanz (freiwillig oder "gezwungenermaßen") erstellt, er dies nicht auch nach Handelsrecht machen muss.

Ciao Dragon
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20.10.2012, 11:11
Beitrag: #14
RE: Steuerbilanz
(17.10.2012 12:38)Cloud schrieb:  Der pflichtwidrige Verzicht auf die Handelsbilanz bzw. die unrichtige Wiedergabe der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage in der Handelsbilanz stellen Straftatbestände i.S.v. §§ 265b, 283, 283b StGB dar.

§ 283 StGB interessiert aber auch erst bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Und die Verletzung der (handelsrechtlichen) Buchführungspflicht ist zwar nach § 283b StGB strafbar, aber es gibt keinen Fall, wo jemand - wenn nicht Tateinheit mit einer anderen Straftat, z.B. Betrug, vorlag - dafür verurteilt worden wäre. Die Staatsanwaltschaft würde von dieser Verletzung ja auch erst erfahren, wenn sie danach fragen würde, da ja i.d.R. keine Veröffentlichungspflicht besteht. Und fragen tut sie leider nicht.
Deshalb gilt in Bezug auf die Handelsbilanz von nicht veröffentlichungspflichtigen Kaufleuten: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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23.10.2012, 08:17
Beitrag: #15
RE: Steuerbilanz
Hallo Jim,

offenlegen im Sinne von § 18 KWG vielleicht...Es geht mir letztlich darum, dass keiner kommt und meint, dass hätte man aber anders machen müssen....und schon haftet der Steuerberater.

Wie bereits tolledeu geschrieben...darüber lässt sich streiten.

vielen Dank für alle Beiträge.

Grüße
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