Einbringung EU in GmbH
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12.12.2011, 17:59
Beitrag: #1
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Einbringung EU in GmbH
Hallo,
A hat ein Einzelunternehmen und bring dieses zum Buchwert in die mit seinem Bruder B gegründete GmbH ein. Es liegt also eine mittelbare Schenkung vor. Meine Frage: Handelt es sich dabei um begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13 b ErbStG? Falls nicht. Wäre es nicht besser, wenn A die GmbH alleine gründet, sein EU einbringt und seinem Bruder dann 50% der Anteile schenkt? Würde mich über Meinungen darüber freuen. Darf auch als Weihnachtsgeschenk verpackt werden ![]() Gruß Buchi |
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12.12.2011, 20:11
Beitrag: #2
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RE: Einbringung EU in GmbH
Sicher, dass du eine mittelbare Schenkung hast?
M.E. schenkt A dem B einen Teil seines EU, den beide sodann in eine GmbH einbringen. §§ 13a, 13b ErbStG wären nicht anwendbar, da kein ganzer Betrieb auf den Erwerber übergeht. Ohne nun über § 42AO (höhöhö) nachzudenken, wäre m.E. die von dir vorgeschlagene Alternative sinnvoller. Gruß Tax "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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14.12.2011, 09:57
Beitrag: #3
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RE: Einbringung EU in GmbH
Dann nehme ich das "mittelbar" zurück
![]() Ich denke § 42 AO scheint dann halt ein Risiko zu sein, dass wir eingehen müssen. Danke Buchi |
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14.12.2011, 13:22
Beitrag: #4
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RE: Einbringung EU in GmbH
und dann noch bitte auf § 22 (3), (6) UmwStG achten.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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15.12.2011, 16:18
Beitrag: #5
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RE: Einbringung EU in GmbH
Taxman schrieb:und dann noch bitte auf § 22 (3), (6) UmwStG achten. Danke für den Hinweis. Ne Fiese Norm ist das aber schon irgendwie. Gruß Buchi |
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