12.12.2011, 17:59
Hallo,
A hat ein Einzelunternehmen und bring dieses zum Buchwert in die mit seinem Bruder B gegründete GmbH ein.
Es liegt also eine mittelbare Schenkung vor.
Meine Frage: Handelt es sich dabei um begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13 b ErbStG?
Falls nicht. Wäre es nicht besser, wenn A die GmbH alleine gründet, sein EU einbringt und seinem Bruder dann 50% der Anteile schenkt?
Würde mich über Meinungen darüber freuen. Darf auch als Weihnachtsgeschenk verpackt werden
Gruß Buchi
A hat ein Einzelunternehmen und bring dieses zum Buchwert in die mit seinem Bruder B gegründete GmbH ein.
Es liegt also eine mittelbare Schenkung vor.
Meine Frage: Handelt es sich dabei um begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13 b ErbStG?
Falls nicht. Wäre es nicht besser, wenn A die GmbH alleine gründet, sein EU einbringt und seinem Bruder dann 50% der Anteile schenkt?
Würde mich über Meinungen darüber freuen. Darf auch als Weihnachtsgeschenk verpackt werden

Gruß Buchi