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Einbringung EU in GmbH - Druckversion

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Einbringung EU in GmbH - Buchi - 12.12.2011 17:59

Hallo,

A hat ein Einzelunternehmen und bring dieses zum Buchwert in die mit seinem Bruder B gegründete GmbH ein.

Es liegt also eine mittelbare Schenkung vor.

Meine Frage: Handelt es sich dabei um begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13 b ErbStG?

Falls nicht. Wäre es nicht besser, wenn A die GmbH alleine gründet, sein EU einbringt und seinem Bruder dann 50% der Anteile schenkt?

Würde mich über Meinungen darüber freuen. Darf auch als Weihnachtsgeschenk verpackt werden Smile

Gruß Buchi


RE: Einbringung EU in GmbH - Taxman - 12.12.2011 20:11

Sicher, dass du eine mittelbare Schenkung hast?

M.E. schenkt A dem B einen Teil seines EU, den beide sodann in eine GmbH einbringen. §§ 13a, 13b ErbStG wären nicht anwendbar, da kein ganzer Betrieb auf den Erwerber übergeht.

Ohne nun über § 42AO (höhöhö) nachzudenken, wäre m.E. die von dir vorgeschlagene Alternative sinnvoller.

Gruß
Tax


RE: Einbringung EU in GmbH - Buchi - 14.12.2011 09:57

Dann nehme ich das "mittelbar" zurück Smile

Ich denke § 42 AO scheint dann halt ein Risiko zu sein, dass wir eingehen müssen.

Danke Buchi


RE: Einbringung EU in GmbH - Taxman - 14.12.2011 13:22

und dann noch bitte auf § 22 (3), (6) UmwStG achten.


RE: Einbringung EU in GmbH - Buchi - 15.12.2011 16:18

Taxman schrieb:und dann noch bitte auf § 22 (3), (6) UmwStG achten.

Danke für den Hinweis. Ne Fiese Norm ist das aber schon irgendwie.

Gruß Buchi