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Einbringung EU in GmbH - Buchi - 12.12.2011 17:59 Hallo, A hat ein Einzelunternehmen und bring dieses zum Buchwert in die mit seinem Bruder B gegründete GmbH ein. Es liegt also eine mittelbare Schenkung vor. Meine Frage: Handelt es sich dabei um begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13 b ErbStG? Falls nicht. Wäre es nicht besser, wenn A die GmbH alleine gründet, sein EU einbringt und seinem Bruder dann 50% der Anteile schenkt? Würde mich über Meinungen darüber freuen. Darf auch als Weihnachtsgeschenk verpackt werden ![]() Gruß Buchi RE: Einbringung EU in GmbH - Taxman - 12.12.2011 20:11 Sicher, dass du eine mittelbare Schenkung hast? M.E. schenkt A dem B einen Teil seines EU, den beide sodann in eine GmbH einbringen. §§ 13a, 13b ErbStG wären nicht anwendbar, da kein ganzer Betrieb auf den Erwerber übergeht. Ohne nun über § 42AO (höhöhö) nachzudenken, wäre m.E. die von dir vorgeschlagene Alternative sinnvoller. Gruß Tax RE: Einbringung EU in GmbH - Buchi - 14.12.2011 09:57 Dann nehme ich das "mittelbar" zurück ![]() Ich denke § 42 AO scheint dann halt ein Risiko zu sein, dass wir eingehen müssen. Danke Buchi RE: Einbringung EU in GmbH - Taxman - 14.12.2011 13:22 und dann noch bitte auf § 22 (3), (6) UmwStG achten. RE: Einbringung EU in GmbH - Buchi - 15.12.2011 16:18 Taxman schrieb:und dann noch bitte auf § 22 (3), (6) UmwStG achten. Danke für den Hinweis. Ne Fiese Norm ist das aber schon irgendwie. Gruß Buchi |