Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
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11.08.2011, 15:56
Beitrag: #1
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Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo,
mich treibt folgendes Problem. Bisher habe ich immer im Rahmen des Abschlusses anhand der versicherungsmathematischen Berechnungen Personalaufwand anPensionsr�ckstellung gebucht. Mein Softwareanbieter sagt nun - wahrscheinlich im Rahmen des BilMog - dass unterteilt werden muss in einen Personal- und einen Zinsaufwand. Gewinntechnisch kommt ja das selbe raus (Gewerbesteuer au�en vor), aber was steckt dahinter? Muss ich bei GmbH´s jetzt immer aufteilen und einen in den Pensionsr�ckstellungen enthaltenen Zinsaufwand buchen? Wie handhabt Ihr das? Ciao Dragon |
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11.08.2011, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.08.2011 19:23 von zaunkönig.)
Beitrag: #2
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RE: Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo
W�hl Dich mal durch die Buchungsregeln, die DATEV im Rahmen der Kontenplanumstellung nach Einf�hrung BilMoG als Dokument zur Verf�gung stellt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.08.2011, 21:24
Beitrag: #3
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RE: Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo Zaunk�nig,
von der Datev kommt ja der Psalm, welcher mich verwundert. Leider kann ich den Lnk nicht �ffnen - liegt das an mir oder stimmt da was nicht? Ciao Dragon |
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11.08.2011, 22:35
Beitrag: #4
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RE: Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
es ist aufzuteilen, da die Anpassung der Pensionsr�ckstellung zum einen Teil aus dem h�heren Pensionsanspruch des Berechtigten und zum Teil aus der Abzinsung gem. � 253 (2) HGB.
aber man darf auch nicht den Grundsatz der Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit ausser Acht lassen. Also wenn es Peanuts sind, kr�ht da kein Hahn nach ![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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12.08.2011, 08:00
Beitrag: #5
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RE: Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
Es geht dabei ja um die Verrechnung des Zinsanteils aus der Erh�hung des Planverm�gens. Daf�r ist der Zinsaufwand! �246 (2) S. 2 2. Halbsatz HGB
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12.08.2011, 08:37
Beitrag: #6
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RE: Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo,
der eingestellte Link funktioniert bei mir, aber er sieht v�llig anders hier im Forum aus. Hier noch mal. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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12.08.2011, 12:09
Beitrag: #7
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RE: Pensionsr�ckstellung und Aufwandsverbuchung
Mein tolles Skript vom LSWB sagt dazu auch, dass der Zinsanteil gebucht werden muss.
keine Saldierung: 50.000 Personalkosten an Pensionsr�ckstellung 10.000 Pensionsr�ckstellung an Sonstige Zinsen und Ertr�ge mit Saldierung: 50.000 Sonstige Zinsen und Ertr�ge (Saldiert) an Pensionsr�ckstellung 10.000 Pensionsr�ckstellung an Sonstige Zinsen und Ertr�ge (Saldiert) XX.XXX R�ckdeckungswert an Sonstige Zinsen und Ertr�ge (Saldiert) (die Erh�hung) Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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