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Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Druckversion

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Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Dragon - 11.08.2011 15:56

Hallo,

mich treibt folgendes Problem.

Bisher habe ich immer im Rahmen des Abschlusses anhand der versicherungsmathematischen Berechnungen

Personalaufwand anPensionsrückstellung gebucht.

Mein Softwareanbieter sagt nun - wahrscheinlich im Rahmen des BilMog - dass unterteilt werden muss in einen Personal- und einen Zinsaufwand. Gewinntechnisch kommt ja das selbe raus (Gewerbesteuer außen vor), aber was steckt dahinter?

Muss ich bei GmbH´s jetzt immer aufteilen und einen in den Pensionsrückstellungen enthaltenen Zinsaufwand buchen?

Wie handhabt Ihr das?


RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - zaunkönig - 11.08.2011 19:22

Hallo


Wühl Dich mal durch die Buchungsregeln, die DATEV im Rahmen der Kontenplanumstellung nach Einführung BilMoG als Dokument zur Verfügung stellt.


RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Dragon - 11.08.2011 21:24

Hallo Zaunkönig,

von der Datev kommt ja der Psalm, welcher mich verwundert.

Leider kann ich den Lnk nicht öffnen - liegt das an mir oder stimmt da was nicht?


RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Taxman - 11.08.2011 22:35

es ist aufzuteilen, da die Anpassung der Pensionsrückstellung zum einen Teil aus dem höheren Pensionsanspruch des Berechtigten und zum Teil aus der Abzinsung gem. § 253 (2) HGB.

aber man darf auch nicht den Grundsatz der Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit ausser Acht lassen. Also wenn es Peanuts sind, kräht da kein Hahn nach Wink


RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - supalarsi - 12.08.2011 08:00

Es geht dabei ja um die Verrechnung des Zinsanteils aus der Erhöhung des Planvermögens. Dafür ist der Zinsaufwand! §246 (2) S. 2 2. Halbsatz HGB


RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - zaunkönig - 12.08.2011 08:37

Hallo,

der eingestellte Link funktioniert bei mir, aber er sieht völlig anders hier im Forum aus.

Hier noch mal.


RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - höfner501 - 12.08.2011 12:09

Mein tolles Skript vom LSWB sagt dazu auch, dass der Zinsanteil gebucht werden muss.

keine Saldierung:
50.000 Personalkosten an Pensionsrückstellung
10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge

mit Saldierung:
50.000 Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) an Pensionsrückstellung
10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert)
XX.XXX Rückdeckungswert an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) (die Erhöhung)