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Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Dragon - 11.08.2011 15:56 Hallo, mich treibt folgendes Problem. Bisher habe ich immer im Rahmen des Abschlusses anhand der versicherungsmathematischen Berechnungen Personalaufwand anPensionsrückstellung gebucht. Mein Softwareanbieter sagt nun - wahrscheinlich im Rahmen des BilMog - dass unterteilt werden muss in einen Personal- und einen Zinsaufwand. Gewinntechnisch kommt ja das selbe raus (Gewerbesteuer außen vor), aber was steckt dahinter? Muss ich bei GmbH´s jetzt immer aufteilen und einen in den Pensionsrückstellungen enthaltenen Zinsaufwand buchen? Wie handhabt Ihr das? RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - zaunkönig - 11.08.2011 19:22 Hallo Wühl Dich mal durch die Buchungsregeln, die DATEV im Rahmen der Kontenplanumstellung nach Einführung BilMoG als Dokument zur Verfügung stellt. RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Dragon - 11.08.2011 21:24 Hallo Zaunkönig, von der Datev kommt ja der Psalm, welcher mich verwundert. Leider kann ich den Lnk nicht öffnen - liegt das an mir oder stimmt da was nicht? RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - Taxman - 11.08.2011 22:35 es ist aufzuteilen, da die Anpassung der Pensionsrückstellung zum einen Teil aus dem höheren Pensionsanspruch des Berechtigten und zum Teil aus der Abzinsung gem. § 253 (2) HGB. aber man darf auch nicht den Grundsatz der Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit ausser Acht lassen. Also wenn es Peanuts sind, kräht da kein Hahn nach ![]() RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - supalarsi - 12.08.2011 08:00 Es geht dabei ja um die Verrechnung des Zinsanteils aus der Erhöhung des Planvermögens. Dafür ist der Zinsaufwand! §246 (2) S. 2 2. Halbsatz HGB RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - zaunkönig - 12.08.2011 08:37 Hallo, der eingestellte Link funktioniert bei mir, aber er sieht völlig anders hier im Forum aus. Hier noch mal. RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung - höfner501 - 12.08.2011 12:09 Mein tolles Skript vom LSWB sagt dazu auch, dass der Zinsanteil gebucht werden muss. keine Saldierung: 50.000 Personalkosten an Pensionsrückstellung 10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge mit Saldierung: 50.000 Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) an Pensionsrückstellung 10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) XX.XXX Rückdeckungswert an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) (die Erhöhung) |