Steuerberater

Normale Version: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
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Hallo,

mich treibt folgendes Problem.

Bisher habe ich immer im Rahmen des Abschlusses anhand der versicherungsmathematischen Berechnungen

Personalaufwand anPensionsrückstellung gebucht.

Mein Softwareanbieter sagt nun - wahrscheinlich im Rahmen des BilMog - dass unterteilt werden muss in einen Personal- und einen Zinsaufwand. Gewinntechnisch kommt ja das selbe raus (Gewerbesteuer außen vor), aber was steckt dahinter?

Muss ich bei GmbH´s jetzt immer aufteilen und einen in den Pensionsrückstellungen enthaltenen Zinsaufwand buchen?

Wie handhabt Ihr das?
Hallo


Wühl Dich mal durch die Buchungsregeln, die DATEV im Rahmen der Kontenplanumstellung nach Einführung BilMoG als Dokument zur Verfügung stellt.
Hallo Zaunkönig,

von der Datev kommt ja der Psalm, welcher mich verwundert.

Leider kann ich den Lnk nicht öffnen - liegt das an mir oder stimmt da was nicht?
es ist aufzuteilen, da die Anpassung der Pensionsrückstellung zum einen Teil aus dem höheren Pensionsanspruch des Berechtigten und zum Teil aus der Abzinsung gem. § 253 (2) HGB.

aber man darf auch nicht den Grundsatz der Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit ausser Acht lassen. Also wenn es Peanuts sind, kräht da kein Hahn nach Wink
Es geht dabei ja um die Verrechnung des Zinsanteils aus der Erhöhung des Planvermögens. Dafür ist der Zinsaufwand! §246 (2) S. 2 2. Halbsatz HGB
Hallo,

der eingestellte Link funktioniert bei mir, aber er sieht völlig anders hier im Forum aus.

Hier noch mal.
Mein tolles Skript vom LSWB sagt dazu auch, dass der Zinsanteil gebucht werden muss.

keine Saldierung:
50.000 Personalkosten an Pensionsrückstellung
10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge

mit Saldierung:
50.000 Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) an Pensionsrückstellung
10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert)
XX.XXX Rückdeckungswert an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) (die Erhöhung)
Referenz-URLs