1%-Regel und betriebliche Nutzung
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12.07.2007, 05:34
Beitrag: #1
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1%-Regel und betriebliche Nutzung
In Wortsperre, edit by System wurde folgende Frage gestellt:
Zitat:A ist von seinem Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung überlassen worden. Der private Nutzungsanteil wird mit 1% des Bruttolistenpreises versteuert. Vorwitzig fand in einem NWB-Buch die Verwaltungsmeinung, dass die Versteuerung des 1% zu Aufwand führt und so die Kosten anteilig als BA angesetzt werden können. Hatten wir die Diskussion nicht erst irgendwo? Und gabs da nicht ein BFH-Urteil, nach dem die betrieblichen Fahrten ZUSÄTZLICH zum 1% zu versteuern sind, und erst dann der BA-Abzug möglich ist? ----------------- LG Clematis |
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