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1%-Regel und betriebliche Nutzung - Clematis - 12.07.2007 05:34 In Wortsperre, edit by System wurde folgende Frage gestellt: Zitat:A ist von seinem Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung überlassen worden. Der private Nutzungsanteil wird mit 1% des Bruttolistenpreises versteuert. Vorwitzig fand in einem NWB-Buch die Verwaltungsmeinung, dass die Versteuerung des 1% zu Aufwand führt und so die Kosten anteilig als BA angesetzt werden können. Hatten wir die Diskussion nicht erst irgendwo? Und gabs da nicht ein BFH-Urteil, nach dem die betrieblichen Fahrten ZUSÄTZLICH zum 1% zu versteuern sind, und erst dann der BA-Abzug möglich ist? |