12.07.2007, 05:34
In Wortsperre, edit by System wurde folgende Frage gestellt:
Vorwitzig fand in einem NWB-Buch die Verwaltungsmeinung, dass die Versteuerung des 1% zu Aufwand führt und so die Kosten anteilig als BA angesetzt werden können.
Hatten wir die Diskussion nicht erst irgendwo?
Und gabs da nicht ein BFH-Urteil, nach dem die betrieblichen Fahrten ZUSÄTZLICH zum 1% zu versteuern sind, und erst dann der BA-Abzug möglich ist?
Zitat:A ist von seinem Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung überlassen worden. Der private Nutzungsanteil wird mit 1% des Bruttolistenpreises versteuert.
Nun nutzt A diesen PKW noch (erlaubtermaßen) für eine andere gewerbliche Nebentätigkeit. Kann er für diese Fahrten die Km-Pauschale von 0,30 € geltend machen?
Ich meine nein, denn der Aufwand für die Fahrten entsteht ja dem Eigentümer und Halter des Fahrzeugs. Bei A könnten ja theoretisch die Km-Pauschalen die 1% des BLP überschreiten
Vorwitzig fand in einem NWB-Buch die Verwaltungsmeinung, dass die Versteuerung des 1% zu Aufwand führt und so die Kosten anteilig als BA angesetzt werden können.
Hatten wir die Diskussion nicht erst irgendwo?
Und gabs da nicht ein BFH-Urteil, nach dem die betrieblichen Fahrten ZUSÄTZLICH zum 1% zu versteuern sind, und erst dann der BA-Abzug möglich ist?