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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
13.07.2007, 21:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2007 21:57 von Hans-Christian.)
Beitrag: #51
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:
Jigsaw schrieb:Und was ist mit § 8 Abs 2 S. 5 2. HS EStG?

"dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme; "

Bestätigt meine Richtlinie !


nein, der WK Abzug ist doch bei Nutzung eines Firmenwagens gem. § 9 II 9 ausgeschlossen.

das käme bezieht sich auf:

"Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich wie Werbungskosten abgezogen werden"

Nun mal zur Logik:

Warum sollte der Gesetzgeber sagen

"...wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme"

um darauf zu verweisen, das sie nicht in Betracht kommen?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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13.07.2007, 22:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2007 22:19 von Vorwitzig.)
Beitrag: #52
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
genau: entweder es war Absicht des Gesetzgebers oder aber Flickwerk.

Der Wortlaut des Gesetzes sagt jedenfalls: es ist immer geldwerter Vorteil bei Familienheimfahrten im Firmenwagen anzusetzen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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14.07.2007, 08:59
Beitrag: #53
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:...
Der Wortlaut des Gesetzes sagt jedenfalls: es ist immer geldwerter Vorteil bei Familienheimfahrten im Firmenwagen anzusetzen.

Das sagt das Gesetz eben nicht mit den Worten " ...dies gilt nicht ..."

Dann würdest du also wie hier im Ausgangsfall WK für Heimfahrten ansetzen, da du davon ausgehst, er hat 0,002% ... versteuert?

Und welche Aufwendungen beantragst du, wenn er ausdrücklich sagt, er hat keine 0,002% ... versteuert? Und vor allem, was sagst du ihm dann?

Und dannach reden wir über die umgekehrte Heimfahrt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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14.07.2007, 15:08
Beitrag: #54
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Ein letztes Mal:

Ich sage: nach dem Wortlaut des Gesetzes sind für jede Familienheimfahrt mit einem Firmenfahrzeug 0,002 pro Entfernungskilometer in Ansatz zu bringen, weil ein WK-Abzug für Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug immer ausgeschlossen.

Der pauschale Verweis in § 8 II 5 a.E. auf § 9 II EStG und nicht nur auf § 9 II 7 EStG mag ein nicht beabsichtigter Fehler des Gesetzgebers gewesen sein. Das mag sein. Weiss ich nicht. Will ich auch gar nicht drüber diskutieren.


Soweit der AN Familienheimfahrten - trotz Vorhandenseins eines Firmenwagens - mit einem eigenen Fahrzeug durchführt, halte ich einen WK-Abzug zulässig und den Ansatz eines geldwerten Vorteils für unzulässig. Wenn der AN nämlich mit seinem eigenen Fahrzeug fährt, so hat er einerseits Aufwand im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, und andererseits fließt ihm insoweit kein geldwerter Vorteil zu, wo es gerechtfertigt wäre, diesen zu versteuern. Da der geldwerte Vorteil f. Familienheimfahrten auch nicht pauschal (pro Monat wie bei den Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte oder den Privatfahrten unabhängig von der Zahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten) sondern konkret nach den tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten berechnet wird (für jeden Entfernungskilometer mit 0,002 % des BILP), halte ich diese Auslegung mit dem Wortlaut des Gesetzes für vereinbar.

Soweit die Ehefrau statt der einmal wöchentlichen Familienheimfahrt des AN eine Besuchsfahrt macht, ist meiner Meinung nach ein WK-Abzug aus den gleichen Gründen zulässig, soweit sie diese Fahrt mit dem eigenen Pkw durchführt.

Die Zulassung des WK-Abzugs halte ich in diesem Fällen auch für sachgerecht, weil der AN bzw. die Ehefrau in den Fällen, in denen sie mit dem eigenen Fahrzeug eine wöchentliche Familienheimfahrt bzw. Besuchfahrt durchführen, eigenen Aufwand haben.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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15.07.2007, 19:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2007 19:35 von Hans-Christian.)
Beitrag: #55
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Gerade gefunden bei "Schweine im Weltall" nach oerdizscher Aufassung.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Dienstwa...15945.html

nur mal so ganz nebenbei. Was die Aufwendungen bei Dienstwagennutzung betrifft.

Nicht alle sind Schweine.WinkWinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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15.07.2007, 19:54
Beitrag: #56
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:Ein letztes Mal:

Ich sage: nach dem Wortlaut des Gesetzes sind für jede Familienheimfahrt mit einem Firmenfahrzeug 0,002 pro Entfernungskilometer in Ansatz zu bringen, weil ein WK-Abzug für Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug immer ausgeschlossen.
...

mit meinen Hinweis meinte ich folgende Aussage zu der obigen im Gegensatz:

b) eine Heimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale. Aber: Für Heimfahrten mit dem Firmenwagen können Sie keine Werbungskosten geltend machen, brauchen anderseits für diese Fahrten jedoch auch keinen Nutzungswert zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG)

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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15.07.2007, 21:13
Beitrag: #57
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hans-Christian schrieb:
Vorwitzig schrieb:Ein letztes Mal:

Ich sage: nach dem Wortlaut des Gesetzes sind für jede Familienheimfahrt mit einem Firmenfahrzeug 0,002 pro Entfernungskilometer in Ansatz zu bringen, weil ein WK-Abzug für Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug immer ausgeschlossen.
...

mit meinen Hinweis meinte ich folgende Aussage zu der obigen im Gegensatz:

b) eine Heimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale. Aber: Für Heimfahrten mit dem Firmenwagen können Sie keine Werbungskosten geltend machen, brauchen anderseits für diese Fahrten jedoch auch keinen Nutzungswert zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG)

HC, lesen Sie endlich den § 8 II Satz 5 einmal genau, tun Sie mir den Gefallen. Der Wortlaut hat sich seit dem 01.01.07 geändert. Der Verweis auf einen konkreten Satz des § 9 II ist weggefallen. Die Lohnsteuerhinweise wurden aber dem geänderten Wortlaut nicht angepasst.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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15.07.2007, 22:06
Beitrag: #58
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:....
HC, lesen Sie endlich den § 8 II Satz 5 einmal genau, tun Sie mir den Gefallen. Der Wortlaut hat sich seit dem 01.01.07 geändert. Der Verweis auf einen konkreten Satz des § 9 II ist weggefallen. Die Lohnsteuerhinweise wurden aber dem geänderten Wortlaut nicht angepasst.

Dort steht:

"Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme; Satz 4 ist sinngemäß anzuwenden."

Zitat:lesen Sie endlich den § 8 II Satz 5 einmal genau

Deine Auffassung ist:

Zitat:Ich sage: nach dem Wortlaut des Gesetzes sind für jede Familienheimfahrt mit einem Firmenfahrzeug 0,002 pro Entfernungskilometer in Ansatz zu bringen, weil ein WK-Abzug für Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug immer ausgeschlossen.

Wenn er nur einmal fährt ist deine Auffassung falsch.

Das nun von mir auch zum letzten mal.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.07.2007, 09:20
Beitrag: #59
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig:
Zitat:Will ich auch gar nicht drüber diskutieren.
Hans-Christian:
Zitat:Das nun von mir auch zum letzten mal.

Da es hier keinen Schiedsrichter gibt, eine gute Idee.Big Grin
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16.07.2007, 17:27
Beitrag: #60
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Opa schrieb:Da es hier keinen Schiedsrichter gibt, eine gute Idee.Big Grin
Mein erster und letzter Beitrag zu diesem Thema:

Wir bräuchten keinen Schiedsrichter, sondern einen Richter, aber den haben wir in unseren Reihen nicht zur Verfügung.... Tongue
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